Schumacher: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
1. November 2013Die Staatsanwaltschaft rüge die Verletzung formellen und materiellen Rechts in dem Urteil, sagte ihr stellvertretender Pressesprecher Jan Dietzel. Durch den Revisionsantrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist der Freispruch vom 29. Oktober für Stefan Schumacher nicht mehr rechtskräftig. Der geständige Dopingsünder Schumacher bleibt Beschuldigter wegen Betruges. Noch sei allerdings nicht klar, ob die Staatsanwälte die Revision tatsächlich durchführten. Das werde man erst dann entscheiden, wenn das Landgericht Stuttgart die Urteilsgründe schriftlich vorgelegt habe, erklärte Dietzel. Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Urteilsspruch vom Dienstag nur eine Woche Zeit hat, um ihre Revision einzulegen. Die Anwälte wollten sich diese Möglichkeit laut Dietzel in jedem Fall offenhalten.
Das Schumacher-Lager reagierte gelassen. "Das habe ich erwartet", sagte Anwalt Michael Lehner: "Der Staatsanwalt war ja am Boden zerstört." Der Freispruch sei "nach wie vor richtig", betonte Lehner: "Wir sind da ganz entspannt." Die Maßnahme der Staatsanwaltschaft diene der "Verdeckung der eigenen Fehler" im Zuge der Ermittlungen, sagte der Jurist.
of (sid, dpa)