Verfassungsrichter prüfen Kritik an der AfD
17. Dezember 2019Nach einer Klage der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat das Bundesverfassungsgericht für den 11. Februar eine Verhandlung angesetzt. Die Verfassungsrichter prüfen an dem Fall nun offenbar grundsätzlich die Äußerungsmöglichkeiten von Regierungsmitgliedern. Denn das höchste deutsche Gericht setzt nur in seltenen Fällen eine mündliche Verhandlung an.
Bei der Klage geht es um ein Gespräch, das Bundesinnenminister Horst Seehofer mit der Deutschen Presse-Agentur geführt hatte. Er bezeichnete darin das Verhalten der AfD im Bundestag gegenüber dem Bundespräsidenten im September 2018 als "staatszersetzend". Außerdem sagte Seehofer: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten." Anlass war, dass die AfD-Fraktion eine Diskussion über den Haushalt des Bundespräsidenten erzwingen wollte, weil dieser für ein Konzert einer linken Punkband gegen Rassismus geworben hatte.
"Pflicht zur Neutralität" verletzt
Die AfD wirft dem Minister laut Bundesverfassungsgericht vor, er habe mit der Veröffentlichung des Interviews auf der Ministeriumsseite "in unzulässiger Weise staatliche Ressourcen zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage" genutzt. Damit habe er "die ihm obliegende Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf" und das Recht der AfD auf "Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb" verletzt.
"Legitime Verteidigung des Bundespräsidenten"
Seehofer verweist nach Angaben des Verfassungsgerichts unter anderem darauf, dass sich die Aussage auf die AfD-Bundestagsfraktion bezogen habe. Die Partei sei schon deshalb nicht in ihren Rechten verletzt. Es liege aber auch kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vor. Das Interview und die Veröffentlichung hätten in keinem Zusammenhang mit einem konkreten Wahlkampf gestanden. Es handele sich um eine "legitime Verteidigung des Bundespräsidenten".
Im November vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der AfD gegen die Veröffentlichung der Interviewäußerungen abgelehnt. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Aussagen von der Internetseite entfernt worden seien und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
Erfolg der AfD in Karlsruhe
Die AfD hat in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt. Dort ging es um eine Mitteilung des Ministeriums mit dem Titel "Rote Karte für die AfD". Ein Urteil in dem aktuellen Fall wird erst einige Monate nach der Verhandlung im Februar erwartet.
bri/kle (dpa, afp)