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Sichere Herkunftsstaaten?

Kersten Knipp13. April 2016

Der Bundestag debattiert, ob Marokko, Algerien und Tunesien künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten sollen. Der Vorschlag ist politisch umstritten und juristisch problematisch.

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Ein Protest-Transparent hängt am 18.10.2013 in Hamburg bei einer Pressekonferenz der Flüchtlingsgruppe «Lampedusa in Hamburg» in einem Fenster. (Foto: Copyright: picture-alliance/dpa/Ch. Charisius )
Bild: picture-alliance/dpa/Ch. Charisius

Flüchtlinge aus Marokko, Algerien und Tunesien werden in Deutschland selten als asylberechtigt anerkannt. Werden sie künftig überhaupt noch Asyl erhalten? Entscheidende Weichen in dieser Frage stellt der Bundestag an diesem Donnerstag, wenn die Volksvertreter darüber debattieren, ob Deutschland die drei Staaten als sichere Herkunftsländer einstuft. Doch was bedeutet in diesem Zusammenhang "sicher"?

Das deutsche Grundgesetz definiert Staaten als sicher, in denen "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".

Genau dies sei aber in allen drei Maghreb-Staaten nicht der Fall, sagt Wiebke Judith, Asylexpertin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Das Bundesverfassungsgericht habe vorgegeben, dass Flüchtlinge nicht in Staaten zurückgeschickt werden dürften, in denen bestimmte Personengruppen landesweit politisch verfolgt würden.

"Dieses Kriterium wird aber bei den drei Maghreb-Staaten nicht beachtet", so Judith. "In dem Gesetzentwurf werden Menschenrechtsverletzungen entweder nicht genannt oder nicht ausreichend ausgeführt. Ein Beispiel dafür ist die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen. Die findet in allen drei Ländern statt."

Frank-Walter Steinmeier (r) und sein marokkanischer Amtskolege Salaheddine Mezouar in Marrakesch (Januar 2015) (Foto: Lukas Schulze/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ )
Einig: Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (r.) und sein marokkanischer Kollege Salaheddine MezouarBild: picture-alliance/dpa

Individuelle Prüfung

Bedenken, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer einzustufen, hat auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten jedem Menschen, der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen suche, das Recht auf ein Asylverfahren. Darin müsse sein Antrag auf Schutz individuell geprüft werden.

Diese Prüfung müsse unvoreingenommen erfolgen. Das gehöre zu den allgemeinen Grundsätzen eines Rechtsstaates. "Diese müssen insbesondere im Asylverfahren gelten, weil in dem Verfahren Gefahrenlagen für existentielle Rechtsgüter zu prüfen sind. Aus diesem Grund halten wir das Konzept sicherer Herkunftsstaaten grundsätzlich für rechtstaatlich problematisch. Denn hier wird angenommen, dass ein Staat sicher sei. Und sichere Staaten kann es grundsätzlich nicht geben."

Problematisches Konzept

Aus diesem Grund lehnen das Deutsche Institut für Menschenrechte und Amnesty International das Konzept sicherer Herkunftsländer grundsätzlich ab. Ein solches Konstrukt sei für Flüchtlinge sogar kontraproduktiv, sagt Wiebe Judith von Amnesty International. "Wenn man die Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten einstuft, besteht die Gefahr, dass dies als Persilschein verstanden wird, der diesen Staaten dann bestätigt, dass es bei ihnen keine Menschenrechtsverletzungen gibt."

Polizisten bei einer Demmontration arbeitsloser Akademiker, 01.04.2015 (Foto: REUTERS/Youssef Boudlal)
Repressiver Staat: Marokkanische Polizisten bei einer Demonstration arbeitsloser AkademikerBild: Reuters/Y. Boudlal

Überfordert sei Deutschland durch die individuellen Prüfungen nicht, sagt Hendrik Cremer. Im Übrigen merkte er mit Blick auf die gegenwärtige Debatte an, dass die meisten Flüchtlinge von den Ländern des globalen Südens aufgenommen würden. "Das heißt, so wie die Debatte momentan geführt wird, als ob alle Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa wären, führt das zu einer falschen Einschätzung. Der Eindruck, dass alle Menschen nach Europa fliehen, bedarf einer Korrektur." Natürlich gebe es derzeit auch in Europa und Deutschland eine angespannte Situation. "Gerade dann aber stellt sich die Frage, ob das Recht auch etwas gilt."

Politische Steuerung

Die Entscheidung, Länder als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, ist nicht nur menschenrechtlich, sondern auch auch politisch umstritten. Ein Einwand lautet, das verringere die Zahl von Asylbewerbern nicht; die Schutzsuchenden kämen weiterhin. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) ist dem Vorwurf nachgegangen. Bestätigen kann es ihn nicht. Die drei ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken Bosnien-Herzegowina, Serbien und Bosnien wurden im Jahr 2014 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Der Vergleich mit den weiter als "unsicher" geltenden Ländern habe gezeigt, dass aus den als "sicher" definierten Staaten weniger Asylbewerber kämen.

Grenze an der spanischen Enklave Ceuta, 2005 (Foto: (AP Photo/Javier Amado)
Hermetisch abgeriegelt: Grenze an der spanischen Enklave Ceuta in MarokkoBild: picture alliance/AP Images

"Das Argument einiger Politiker, die Deklaration von Staaten als sichere Herkunftsländer sei wirkungslose Symbolpolitik, da sich die Anzahl der Asylanträge kaum verändert hat, ist nicht überzeugend", sagt IfW-Ökonom Richard Franke. "Ohne die Deklaration wäre die Anzahl der Asylanträge möglicherweise ähnlich sprunghaft angestiegen wie in den übrigen Ländern des Westbalkans."

Ökonomische Motive

Ob die Einstufung der drei Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten auch die Zahl der von dort kommenden Asylbewerber verringern wird, ist offen. In jedem Fall können Flüchtlinge aus diesen Ländern künftig umgehend abgeschoben werden.

Dahinter stecken neben politischen auch ökonomische Gründe. Im Gesetzentwurf zum Begriff "sichere Herkunftsstaaten" aus dem Jahr 2014 heißt es: "Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden belastet."

Allerdings kommen aus den drei Maghreb-Staaten lange nicht so viele Flüchtlinge wie aus Osteuropa - ihr Anteil an allen Asylbewerbern ist mit wenigen Prozent verschwindend gering.