Staatliches Glücksspiel-Monopol ist verfassungswidrig
28. März 2006Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einer Entscheidung von Dienstag (28.3.) ein Wettmonopol des Staates nicht grundstäzlich in Frage. Private Anbieter hatten im Vorfeld der Grundsatzentscheidung auf eine Lockerung gehofft.
Verfassungsbeschwerde hatte eine Buchmacherin aus München eingelegt. Sie hatte 1997 vergeblich eine Wettlizent beantragt. Das BVG urteilte nun, der verklagte Freistaat Bayern könne das Staatsmonopol auf Sportwetten zwar aufrecht erhalten. Dazu müssten aber die bisherigen Regelungen so erweitert werden, dass sich damit die Gefahr der Spielsucht wirksam bekämpfen lasse. Die Alternative sei, das Anbieten von Sportwetten für Private freizugeben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Für eine Neuregelung hat Bayern nun bis Ende 2007 Zeit. Bis dahin dürfen private Veranstalter mit Ausnahme von Pferdewetten keine Sportwetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte.
Wettmonopol soll Spielsucht bekämpfen
Die bisherige Monopolregelung gilt also vorerst weiter. Der Staat darf das Monopol aber nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern muss es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten", hieß es in dem Urteil.
Es geht um viel Geld: Das staatliche Sportwettenmonopol garantiert dem deutschen Sport Einnahmen von über 500 Millionen Euro, die ihm bisher pro Jahr aus den Erlösen der staatlichen Sportwetten und Lotterien zufließen. Die Bundesländer profitieren vom Wettmonopol des Staates mit dem Toto-Lotto-Verbund der Länder mit jährlich rund vier bis fünf Milliarden Euro.
Verlierer der Entscheidung ist zunächst die Werbewirtschaft: Falls Bayern aber auch alle anderen, von dem Urteil indirekt betroffenen Bundesländer an dem Monopol festhalten wollen, müssen sie alle Formen der Werbung und Vermarktung für den staatlichen Wett-Betreiber Oddset einstellen.
Keine Werbung mit Wetten
Die Richter rügten, dass Oddsett-Wetten in Bayern derzeit wirtschaftlich vermarktet würden wie eine "grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung". In der Werbung würde das Wetten als "positiv bewertete Unterhaltung" dargestellt. Zudem werde durch das breit gefächerte Netz von Lotto-Annahmestellen das Wetten "zum normalen Gut des Lebens".
Der Deutsche Sportbund zeigte sich in einer ersten Reaktion erleichtert: Er hatte befürchtet, dass das Gericht das staatliche Wettmonopol gänzlich kippen und damit Millionen-Fördermittel für den Sport gefährden würde. Einnahmen der Länder aus Sportwetten seien eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die Vereine, sagte der Präsident des Deutschen Sportbundes Manfred von Richthofen.
Nicht nur die Wettbüros hatten auf Rückenwind aus Karlsruhe gehofft. Auch der Bezahl-Fernsehsender Premiere oder die Kieler Fluxx AG hatten Interesse signalisiert, eigene Wetten anzubieten. Premiere darf in seinem Wettkanal bisher nur Pferdewetten senden. Fluxx vermittelt Wetten ins Ausland. Allerdings gibt es im Internet bereits private Anbieter wie die in Österreich ansässige Firma Betandwin, die für Deutschland noch über eine gültige Lizenz aus der ehemaligen DDR verfügt. (je)