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Politik

Staatsanwaltschaft widerspricht AfD

9. Januar 2019

Wieso der Bremer AfD-Chef Frank Magnitz überfallen wurde, ist weiter unklar. Nach Sichtung von Videomaterial weisen Ermittler die Darstellung der Partei zurück. Magnitz hat das Krankenhaus inzwischen verlassen.

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Deutschland Bremen Tatortsicherung nach Angriff auf AfD-Politiker Magnitz
An dieser Stelle wurde der Angriff auf Magnitz verübtBild: Reuters/F. Bimmer

Frank Magnitz habe das Krankenhaus auf eigene Verantwortung verlassen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bremer AfD, Thomas Jürgewitz. Dem 66-Jährigen gehe es den Umständen entsprechend gut.

Magnitz war am Montagabend von Unbekannten in Bremen attackiert worden. Dabei hatte er schwere Kopfverletzungen erlitten. Zwei Handwerker entdeckten den AfD-Politiker und riefen einen Rettungswagen. Die Polizei hat Videoaufnahmen der Tat gesichert und ermittelt wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung. Sie geht von einem politischen Hintergrund aus und richtete eine Sonderkommission ein. Auch das Bundeskriminalamt ermittelt. Die Bremer Polizei schaltete inzwischen ein Hinweisportal frei, auf dem rund um die Tatzeit entstandene Fotos und Videos von der Gegend des Geschehens hochgeladen werden können.

Magnitz hat keine Erinnerungen an den Angriff

Die AfD-Spitze hatte am Dienstag vor Journalisten von einem "Mordanschlag" gesprochen. Magnitz selbst kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr an die konkrete Tat erinnern. In einem Interview mit der "Bild"-Zeitung sagte er, seine Erinnerung setze erst dort wieder ein, als ihn einer der Handwerker an die Wand gesetzt habe. In dem Interview schloss er die Möglichkeit eines Raubüberfalls nicht aus. "Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber es kann auch ein Raubüberfall gewesen sein", sagte Magnitz dem Blatt.

Berlin: Frank Magnitz (AfD), Bundestagsabgeordneter
Frank Magnitz während einer Sitzung des Bundestags im September 2018Bild: picture-alliance/dpa/F. Sommer

Die Videoaufnahmen lassen bisher keine Schlüsse auf ein mögliches Motiv der Täter zu. Sie zeigen laut Polizei zwei Personen, die sich dem AfD-Bundestagsabgeordneten von hinten nähern, eine dritte Person läuft versetzt dahinter. Einer der Unbekannten habe Magnitz von hinten niedergeschlagen, woraufhin dieser gestürzt sei. Anschließend sei das Trio vom Ort des Geschehens geflüchtet.

Staatsanwaltschaft widerspricht AfD-Darstellung

Damit widersprachen die Ermittler der Darstellung der Partei wenige Stunden nach der Tat. In einer Pressemitteilung der AfD hieß es, die Täter hätten Magnitz mit einem Kantholz bewusstlos geschlagen und dann gegen seinen Kopf getreten, als dieser am Boden lag. Ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft sagte hingegen: "Wir gehen davon aus, dass die gesamten Verletzungen allein dem Sturz geschuldet sind." Auf Grundlage der Videos gebe es keine Hinweise, dass auf Magnitz eingetreten worden sei.

Die Attacke rief quer durch die Parteien Entsetzen und Empörung hervor. Außenminister Heiko Maas (SPD) schrieb bei Twitter, wer ein solches Verbrechen verübe, müsse "konsequent bestraft werden".

Die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel und Alexander Gauland, gaben politischen Gegnern und den Medien eine Mitschuld. Weidel hatte nach dem Überfall getwittert, "alltägliche Hetze gegen AfD" durch "Medien und Politiker der Altparteien" sei dafür verantwortlich. Andere AfD-Politiker äußerten sich ähnlich.

DJV kritisiert AfD

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warf führenden Repräsentanten der AfD vor, Medien und Journalisten mit derartigen Äußerungen zu diffamieren. "Das ist schwer hinnehmbar", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Noch schlimmer sei, dass seitens der AfD schon kurz nach dem Überfall auf Magnitz wider besseres Wissen von versuchtem Mord gesprochen worden sei. Überall: "Dass der verletzte Politiker von seiner eigenen Partei instrumentalisiert wird, ist menschlich übel. Besonders mies ist der Versuch, den Medien eine Mittäterschaft zu unterstellen."

Der DJV-Vorsitzende weiter: "Die AfD hätte mit ihren Äußerungen besser gewartet, bis klare Informationen über die Tat vorliegen." Kein Zweifel bestehe daran, dass körperliche Gewalt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein dürfe.

rk/wa (dpa, epd)