Stasi-Überprüfung soll verlängert werden
14. Mai 2019Bei Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes kann überprüft werden, ob sie für die Staatssicherheit der DDR (Stasi) gearbeitet haben. Das sieht das Stasi-Unterlagengesetz vor. Weil es in diesem Jahr ausläuft, will die Bundesregierung es bis 2030 verlängern. Das hatten CDU und SPD schon im Koalitionsvertrag vereinbart.
Das DDR-Ministerium für Staatssicherheit, eine Art Geheimpolizei der Regierung, überwachte zwischen 1949 und 1990 mit insgesamt mindestens 600.000 Mitarbeitern zahlreiche DDR-Bürger, die gegenüber der Regierung angeblich kritisch eingestellt waren. Es kam zu massenhafter Überwachung selbst in privatesten Räumen. Verdächtige wurden seelisch und körperlich misshandelt. Schätzungen zur Opferzahl schwanken zwischen 170.000 und 300.000. Im Rahmen der Aufarbeitung verwaltet heute die Stasi-Unterlagenbehörde des Bundes die Unterlagen der DDR-Geheimpolizeit. Im Jahr 2017 gingen hier immer noch 167 Anträge auf Überprüfung im öffentlichen Dienst und 495 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern ein.
Nicht alle Posten gleichermaßen betroffen
Die nun zu verlängernde Überprüfungsmöglichkeit ziele vor allem auf einen "Personenkreis, der in politisch oder gesellschaftlich herausgehobenen Positionen tätig ist", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Dazu zählen unter anderem Mitglieder der Bundesregierung, Soldaten und Richter. Beschäftigte in niedrigeren Besoldungsstufen sollen nur überprüft werden können, wenn konkrete Hinweise auf eine Stasi-Vergangenheit vorliegen. Die Regelungen beziehen sich auch auf Bewerber für die jeweiligen Posten.
Die Vorsitzende des Kulturausschusses des Bundestages Katrin Budde sagte, Menschen, die wie sie selbst 54 jahre alt seien, könnten durchaus noch für die Stasi gearbeitet haben und sich jetzt erstmals für den öffentlichen Dienst bewerben. "Aber im Jahr 2030 wird es derartige Fälle kaum noch geben", sagte die SPD-Politikerin weiter. "Dann müsste das Thema durch sein."
Auch Wiedergutmachung für Opfer soll verlängert werden
Nach derzeitiger Rechtslage laufen spätestens 2020 auch die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze aus, die eine Rehabilitierung und Entschädigung für Menschen vorsehen, die in der DDR nach heutigen Maßstäben rechtsstaatswidrig verurteilt wurden. Anspruchsberechtigt sind auch Menschen, die als Kinder in Heime eingewiesen wurden, weil sie als schwer erziehbar galten oder weil ihre Eltern als Dissidenten verfolgt wurden. Nachdem im Jahr 2017 noch mehr als 3000 Anträge auf Wiedergutmachung gestellt wurden, sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley nun vor, diese Regelungen zu entfristen und die Anerkennung als Opfer zu erleichtern.
pb/sti (epd, kna, afp)