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Stichwort: Der Kopftuchstreit

Ulrike Mast-Kirschning27. Februar 2009

Darf eine Lehrerin mit dem islamischen Kopftuch in der staatlichen Schule unterrichten? Diese frage beschäftigt seit vielen Jahren die Öffentlichkeit - und die Gerichte.

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Eine türkische Frau mit einem Kopftuch - darf sie an staatlichen Schulen lehren?
Eine türkische Frau mit einem Kopftuch - darf sie an staatlichen Schulen lehren?Bild: AP

Religiöses Symbol, politische Demonstration oder Ausdruck eines patriarchalen Wertgefüges mit dem Frauen unterdrückt werden sollen? Um diese Einschätzung kreisen die Argumente der Befürworter oder Gegner eines Kopftuchverbotes in Deutschland.

Die juristischen Auseinandersetzungen konzentrieren sich dabei auf die Frage, ob Lehrerinnen an staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Durfte also das Bundesland Baden-Württemberg einer Lehrerin das Tragen des Kopftuchs verbieten? Nein, sagte das Bundesverfassungsgericht bereits 2003. Aber nur weil es an einer gesetzlichen Grundlage für diesen staatlichen Eingriff mangele. Zu der ebenfalls aufgeworfenen Frage, ob das Kopftuch ein politisches und damit unzulässiges Symbol im staatlichen Schulunterricht sei, äußerte sich das Gericht nicht.

Fortsetzung vor Gericht

Zunächst wurde anschließend - auch in Baden-Württemberg - ein Verbot für Lehrkräfte in das Schulgesetz eingefügt, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes zu gefährden oder zu stören. Aber auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erließen in der Folge ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen. Der Streit über die Zulässigkeit dieser unterschiedlich ausgeprägten Regelungen setzt sich vor den Gerichten fort. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage einer muslimischen Lehrerin zurückgewiesen und zugunsten des Landes Baden-Württemberg entschieden.

Auch in der gesellschaftlichen Debatte gehen die Meinungen auseinander: was die einen als zunehmende Vielfalt in der Gesellschaft sehen, mit der man sich auseinandersetzen muss um die Integration muslimischer Einwanderer zu ermöglichen, sehen andere gerade als das Gegenteil: Das Kopftuch gilt ihnen als Integrationshindernis für eine offene säkulare Gesellschaft.

Und die Frauenrechte?

Auch in der Frauenrechtsdebatte differieren die Positionen: Für die deutsch-türkische Rechtsanwältin Seyran Ates steht das Kopftuch in der Tradtion zur Unterdrückung der Frau. Andere wiederum orientieren sich an der kanadischen Frauenrechtlerin Irshad Manji. Nach ihrer Auffassung sagt das Kopftuch nicht zwangsläufig etwas über die Motive der Trägerin aus. Es könne auch als eine Art Schutzschicht aus unterschiedlichen Gründen getragen werden. Das widerum, so meinen andere, ermögliche gerade den Frauen mehr Selbstbewusstsein und einen eigenen Weg in die moderne Gesellschaft. Für Frauenrechtlerinnen wie Alice Schwarzer dagegen ist das Kopftuch die "Flagge des Islamismus", hat also eher eine politische als eine religiöse Bedeutung.

Mit vergleichbaren Argumenten wird die Kopftuchdebatte auch in Frankreich ausgetragen. Dort allerdings gilt das Verbot auch für die Schülerinnen im Unterricht. In Österreich und Großbritannien dagegen gibt es kein Kopftuchverbot.