Stichwort: Ministererlaubnis
26. Februar 2002Wenn das Kartellamt eine Fusion untersagt hat, gibt es für die beteiligten Unternehmen eine letzte Chance: Sie können sich zur Durchsetzung der wettbewerbsrechtlich umstrittenen Firmenhochzeit das "Ja-Wort" des Bundeswirtschaftsministers einholen. Diese so genannte "Ministererlaubnis" wird jedoch äußerst selten vergeben.
Gesamtwirtschaftliche Vorteile
Die "Ministererlaubnis" kann nur durch den Bundeswirtschaftsminister erteilt werden. Das Kartellgesetz nennt ihn als oberste Entscheidungsinstanz für Unternehmenszusammenschlüsse. Der Wirtschaftsminister darf jedoch seine Zustimmung gegen die Entscheidung des Kartellamtes nur dann erteilen, wenn "die gesamtwirtschaftlichen Vorteile" die Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist. Das verlangt Paragraph 24 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz).
Nach der Ablehnung einer Fusion durch das Bundeskartellamt haben die beteiligten Unternehmen einen Monat lang Zeit, um den Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen. Danach hat der Wirtschaftsminister vier Monate lang Zeit für seine Entscheidung.
Veto überstimmt
Die Ministererlaubnis ist bereits in verschiedenen Branchen zum Einsatz gekommen: 1974 durfte der Energiekonzern VEBA die Gelsenberg AG übernehmen. Eine Ministererlaubnis gab es 1979 auch für den Gelsenberg-Verkauf an BP. Im September 1989 der FDP-Wirtschaftsminister Helmut Hausmann die Übernahme von MBB durch Daimler-Benz genehmigt, obwohl das Kartellamt zuvor sein Veto eingelegt hatte.