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Stichwort: Rechtschreibreform

14. August 2004

Planmäßig in Kraft getreten ist die neue Rechtschreibung am 1. August 1998. Seitdem gilt das neue Regelwerk für Schulen und die öffentliche Verwaltung.

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Bild: dpa

Erklärtes Ziel der Rechtschreibreform war es, die Regeln der Schriftsprache klarer und systematischer zu gestalten. Schülern sollte es leichter gemacht werden, das komplizierte Regelwerk des Deutschen zu erlernen. Kritiker bemängeln, Teile der Reform seien willkürlich, auch führe sie zu einer Verarmung an sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten und produziere Wortungetüme.

Das neue Regelwerk gilt seit dem 1. August 1998 - für Schulen und für die öffentliche Verwaltung. Grünes Licht dafür hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 14. Juli 1998 gegeben. Eine Übergangsphase, während der in den Schulen die alte Rechtschreibung noch nicht als falsch gilt, endet am 1. August 2005.

Erst am 4. Juni 2004 hatten die Kultusminister dafür endgültig grünes Licht gegeben, und zugleich einige Änderungen beschlossen, die mit Ende der Übergangsphase in Kraft treten. Sie betreffen überwiegend die Getrennt- und Zusammenschreibung von Wörtern.

Demnach wird unter anderem die Liste der Adverbien und Präpositionen, die mit einem Verb zusammen geschrieben werden dürfen, um 13 Wörter ergänzt. Neben "dahinter stehen" tritt nun auch wieder die Variante "dahinterstehen". Auch übernommene Fremdwörter können künftig so geschrieben werden wie in der Ursprungssprache. Neben "Bluejeans" tritt "Blue Jeans". Der Bindestrich wird ab 1.8.2005 auch wieder in Zusammenhang mit Zahlen zugelassen. Beispielsweise muss es nicht "20fach" heißen, auch "20-fach" ist richtig. Auch bei der Groß- und Kleinschreibung wird es zusätzliche Varianten geben. (ap)