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Straferlass für Südafrikas ehemaligen Präsidenten Zuma

11. August 2023

Dem wegen Missachtung der Justiz verurteilten südafrikanischen Ex-Präsidenten Jacob Zuma bleibt ein erneuter Gefängnisaufenthalt erspart. Ein Straferlass für Gefangene mit "geringem Risiko" kommt ihm zugute.

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Südafrika | Jacob Zuma im Gericht der Stadt Pietermaritzburg
Jacob Zuma im Gericht der Stadt Pietermaritzburg (Archivbild)Bild: Kim Ludbrook/AFP/Getty Images

Nach Angaben der südafrikanischen Strafvollzugsbehörde wurde Jacob Zuma der Straferlass gewährt. Zuvor hatte sich der 81-Jährige am Freitagmorgen auf Anweisung der Justiz in der Haftanstalt Escourt in der östlichen Provinz KwaZulu-Natal gemeldet. Er durfte das Gefängnis jedoch kurz darauf im Rahmen eines sogenannten Erlassverfahrens wieder verlassen.

Der amtierende Präsident Cyril Ramaphosa hatte einen Straferlass für mehr als neuntausend Gefangene mit geringem Risiko genehmigt. Justizminister Ronald Lamola erklärte die Entscheidung mit der Überbelegung der Gefängnisse. Der Prozess über die möglichen Straferlasse habe bereits im April begonnen.

Korruption - in Südafrika ein Dauerthema in der Politik

Der ehemalige Staatschef und Vorsitzende des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) hatte in seiner Amtszeit von 2009 bis 2018 wegen zahlreicher Korruptionsaffären massiv in der Kritik gestanden. Im Juni 2021 wurde er zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss auszusagen, der Korruption und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte. Zuma bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Seine Verhaftung löste gewalttätige Unruhen aus, bei denen mehr als 350 Menschen starben und Hunderte Geschäfte geplündert und in Brand gesetzt wurden. Erst als 25.000 Soldaten mobilisiert wurden, konnte die Lage stabilisiert werden.

Südafrika - Proteste und Gewalt nach Verurteilung von Jacob Zuma
Anhänger Jacob Zumas protestieren im Juli 2021 gegen die Verurteilung ihres IdolsBild: Rogan Ward/Reuters

Zwei Monate nach Antritt der Haftstrafe durfte Zuma das Gefängnis jedoch aus gesundheitlichen Gründen unter Bewährungsauflagen wieder verlassen. Die Entscheidung war höchst umstritten. Erst im Juli hatte das Verfassungsgericht in Johannesburg ein Urteil des Obersten Berufungsgerichts gegen den 81-Jährigen bestätigt, das vergangenes Jahr eine vorzeitige Haftentlassung aus Gesundheitsgründen für unrechtmäßig erklärt hatte. Die Strafvollzugsbehörden hatten dieses Urteil angefochten.

qu/djo (dpa, afp, rtr)