Strafgerichtshof weist US-Drohungen zurück
11. September 2018Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Drohungen aus Washington gegen seine Juristen zurückgewiesen. "Der Strafgerichtshof wird seine Arbeit gemäß den Grundsätzen und der allgemeinen Idee von der Vorherrschaft des Rechts fortsetzen, ohne sich abschrecken zu lassen", erklärte das Gericht in Den Haag.
Am Montag hatte der Nationale Sicherheitsberater im Weißen Haus, John Bolton, mit Einreiseverboten und anderen Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte des Gerichts gedroht, sollte dieses gegen Bürger der USA, Israels oder anderer Verbündeter vorgehen. Er reagierte damit auf Haager Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen der Amerikaner in Afghanistan.
"Angriff auf die Souveränität"
Der als erzkonservativ geltende Trump-Berater bezeichnete die Untersuchungen des Gerichts als Angriff auf die Souveränität der Vereinigten Staaten. Den IStGH beschrieb er als Institution, deren zentrales und zugleich "meist unausgesprochenes Ziel" es sei, die Führungsrolle der USA in der Welt einzuschränken.
Das Gericht hatte 2002 seine Arbeit aufgenommen. Es ist für die globale Ahndung von Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffen auf die Souveränität von Staaten zuständig.
Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im vergangenen November einen richterlichen Beschluss zu Ermittlungen in Afghanistan beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise, dass US-Soldaten und Mitglieder des Geheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt hätten. Bensouda hatte betont, dass sie gegen alle Beteiligten des Konflikts ermitteln wolle.
Beitritt blockiert
Dem IStGH gehören 123 Länder an, darunter sämtliche EU-Staaten. Die USA sind aber kein Vertragsstaat. Der frühere US-Präsident George W. Bush verweigerte in den Zeiten des US-Krieges gegen den "Terror" die Ratifizierung des Beitritts. Im Jahr 2002 verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz zum Schutz von US-Soldaten vor Verfolgungen durch das Gericht.
Ein Verfahren gegen US-Soldaten, die am Hindukusch im Einsatz waren, wäre prinzipiell möglich, da Afghanistan zu den Vertragsstaaten zählt. Der IStGH hat allerdings nicht die Kompetenz, Verdächtige festzunehmen - und ist bei der Strafverfolgung daher auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angewiesen.
jj/fab (afp, rtr)