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Politik

Syrischer Milizionär in Düsseldorf angeklagt

17. November 2016

Die Anklage lautet auf Kriegsverbrechen und erpresserischen Menschenraub: Ein 41-jähriger Syrer muss sich wegen dieser Vorwürfe voraussichtlich in Kürze vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten.

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Deutschland Prozess gegen Salafistenprediger Sven Lau in Düsseldorf
Polizisten stehen Wache vor dem Oberlandesgericht DüsseldorfBild: picture-alliance/dpa/W. Kastl

Wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen hat die Bundesanwaltschaft einen Syrer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt. Der 41-jährige Ibrahim al-F. steht im Verdacht, in der syrischen Großstadt Aleppo eine Stadtteilmiliz befehligt und Gefangene gefoltert zu haben. Die Miliz gehörte demnach zu der Gruppierung Ghoraba al-Scham (Die Fremden von Syrien).

Die mindestens 150-köpfige Gruppierung war nach einer Mitteilung des Generalbundesanwalts Teil der Rebellenorganisation "Freie Syrische Armee" und soll sich spätestens ab Sommer 2012 am bewaffneten Kampf gegen die Führung des syrischen Staatschefs Baschar al-Assad beteiligt haben. Die von dem Angeschuldigten angeführte Miliz habe zeitweise einen Stadtteil im Nordosten von Aleppo kontrolliert. Allerdings verfolgte seine Truppe nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft vorwiegend eigennützige Interessen.

Folterungen und Plünderungen

So soll der Angeklagte mit seinen Milizionären nach dem Rückzug der Regierungstruppen aus Teilen Aleppos Plünderungen begangen haben. Den Ermittlungen zufolge bot er die Beute, die er auf diese Weise erlangte, wiederholt zum Kauf an. Dem 41-Jährigen wird ferner vorgeworfen, mit seinen Gefolgsleuten mindestens acht Bewohner in Gefangenschaft genommen zu haben, die sich der Miliz widersetzt hätten. Zwei davon soll er persönlich gefoltert haben. Einer der Gefangenen wurde demnach so lange gefoltert, bis er schließlich verstarb. Ein weiterer Gefangener starb ebenfalls, allerdings sind die genauen Umstände seines Todes unklar geblieben. Einem Gefangenen gelang es zu fliehen, zwei weitere kamen gegen Zahlung eines Lösegeldes frei. 

Der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme am 6. April im Raum Westfalen in Untersuchungshaft. Wie der Syrer nach Deutschland gelangte, wurde nicht mitgeteilt.

kle/hk/cr (afp, dpa, ape, www.generalbundesanwalt.de)