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Todesspritze versagt bei Hinrichtung

30. April 2014

Die Giftmischung wirkte nicht, der verurteilte Mörder blieb bei Bewusstsein und erlitt in einem langen Todeskampf einen Herzinfarkt. Dem Todeskandidaten in Oklahoma wurde ein nicht erprobter Giftcocktail verabreicht.

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US-Todeszelle (Foto: Paul Buck)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Todesspritze wurde gesetzt, doch erst 43 Minuten später starb Clayton Lockett. Wie die Gefängnisverwaltung des US-Bundesstaates Oklahoma mitteilte, war die Exekution des 38-Jährigen nach wenigen Minuten gestoppt worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Wie US-Medien berichten, soll beim Spritzen eines der drei verschiedenen Medikamente eine Vene des verurteilten Mörders geplatzt sein. Laut diesen Darstellungen blieb der Mann bei Bewusstsein, wälzte sich minutenlang auf der Bahre, rang um Luft und starb schließlich eine Dreiviertelstunde nach der ersten Injektion an einem Herzinfarkt.

Eine für den selben Abend geplante zweite Hinrichtung wurde wegen des Vorfalls ausgesetzt. Oklahomas Gouverneurin Mary Fallin ordnete per Dekret eine Untersuchung des Vorfalls an, für die kommenden zwei Wochen wurden alle Exekutionen ausgesetzt. Auch die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben den Vorfall.

Nachschubprobleme für die Todesspritze

Dem Todeskandidaten Lockett war eine nicht erprobte Giftmischung verabreicht worden. Die US-Strafvollzugsbehörden haben bei den Mitteln für die tödlichen Giftspritzen seit längerem Nachschubprobleme, da sich die europäischen Hersteller der Mitteln weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Mehrere US-Bundesstaaten haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von Herstellern ausprobiert, die über keine landesweite Zertifizierung verfügen. Dies stößt bei Kritikern der Todesstrafe auf scharfe Kritik.

Symbolbild Todesstrafe Giftspritze (Rechte: Bilderbox)
Nachschubprobleme für die GiftmischungBild: BilderBox

Die Anwälte verlangten Auskunft über die bei der Hinrichtung ihres Mandanten eingesetzten Drogen. Das Oberste Gericht verweigerte dies jedoch mit der Argumentation, die Hersteller der Medikamente für die Todesstrafe, durch die unter anderem Atmung und Bewusstsein ausgesetzt werden, müssten geschützt werden.

Lockett war im Jahr 2000 wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer jungen Frau verurteilt worden, die er entführt und lebendig begraben hatte.

cw/sc (dpa, afp)