TTIP: EU beharrt auf Arbeitnehmerrechten
6. November 2015In den Mittelpunkt ihres Forderungskatalogs an die USA stellte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström die Einhaltung von Standards bei Arbeitnehmerrechten und beim Umweltschutz. In dem angestrebten Freihandelsabkommen (TTIP) seien weitreichende Zugeständnisse der Vereinigten Staaten nötig, erklärte die Schwedin in Brüssel. Als Beispiele nannte sie Benachteiligungen und Unterdrückung am Arbeitsplatz, unverantwortliches Verhalten von Unternehmen oder auch die Bekämpfung von Kinderarbeit.
Der nun veröffentlichte TTIP-Verhandlungstext sieht ein Verbot vor, inländische arbeitsrechtliche Vorschriften oder Umweltschutzgesetze zu lockern, um Handel oder Investitionen hochzutreiben. Zudem sollen die USA Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) akzeptieren. Sie regeln unter anderem das Recht auf Arbeitnehmervertretung.
"Beim Handel geht es nicht einfach nur um unsere Wirtschaftsinteressen, sondern auch um Wertvorstellungen", hob Malmström hervor. Sie erwarte, dass nun auch die USA ihre Verhandlungsposition zu diesen Themen vorlegten.
Mit der Veröffentlichung der EU-Position will Brüssel auch die TTIP-Kritiker beruhigen. Diese fürchten, dass die EU-Freihandelspolitik zu einer Absenkung europäischer Standards führt. Durch TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) würde die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen entstehen. Der Wegfall von Zöllen und anderen Hemmnissen solle zusätzliches Wirtschaftswachstum und neue Jobs schaffen, argumentieren die Befürworter.
Die Gespräche hatten Mitte 2013 begonnen. Malmström hatte jüngst noch optimistisch von einem möglichen Abschluss bis Ende kommenden Jahres gesprochen. Massive Verzögerungen bis zu einer endgültigen Einigung gelten jedoch durch die Präsidentschaftswahlen in den USA 2016 als wahrscheinlich.
SC/cr (rtr, dpa)