Uganda: Verfassungsgericht bestätigt Anti-LGBTQ-Gesetz
3. April 2024Das Gesetz bleibt bestehen, erklärte das Verfassungsgericht des ostafrikanischen Staates in seiner jüngsten Entscheidung in der Hauptstadt Kampala. Geklagt hatten Aktivisten, Juristen und Abgeordnete der ugandischen Regierungspartei, nachdem das Gesetz im Mai 2023 verabschiedet wurde. Allerdings räumten die fünf Richter ein, dass das Anti-Homosexualitätsgesetz "inkonsistent mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit" sei. Mit dem umstrittenen Gesetz droht in Uganda die Todesstrafe für "schwere Homosexualität" oder lebenslange Haft für "Beteiligung an homosexuellen Handlungen".
Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre. LGBTQ-Communities weltweit empörten sich über das Gesetz in dem konservativen, überwiegend christlichen Land. Die Vereinten Nationen und ausländischen Regierungen üben Druck auf Uganda aus und drängen auf die Wahrung der Menschenrechte. Nach der Verabschiedung des Gesetzes beschränkten die USA Geldflüsse nach Uganda und verweigerten die Vergabe von Visa. Die Weltbank kündigte an, dass sie neue Kredite wegen des Gesetzes aussetzt.
Sorge äußerte erneut auch das Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids: "Beweise haben gezeigt, dass die Kriminalisierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, wie die LGBTQ-Gemeinschaften, den Zugang zu lebensrettenden Gesundheits- und HIV-Leistungen behindert", so UNAIDS-Regionaldirektorin Anne Githuku-Shongwe. Ugandas LGBTQI-Community berichtet, dass sich seit der Verabschiedung des Gesetzes Angriffe auf homosexuelle und trans Menschen verstärkt haben.
Tatsächlich war im August des vergangenen Jahres ein 20-jähriger Mann als erster Ugander wegen "schwerer Homosexualität" angeklagt worden. Er wurde des "ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs" mit einem männlichen Erwachsenen beschuldigt. Darüber hinaus wies ein ugandisches Gericht die Berufung einer Schwulenrechtsgruppe zurück, die eine staatliche Registrierung beantragt hatte. Das Gericht entschied, dass die Gruppe "rechtswidrige" Aktivitäten fördere.
aa/sti (afp, rtr, dpa, kna)