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Politik

Uganda will Al-Baschir nicht festnehmen

13. November 2017

Seit 2009 wird Sudans Präsident wegen Völkermords gesucht. Seiner Reiselust tut das keinen Abbruch, denn genügend Staaten setzen den internationalen Haftbefehl gegen ihn nicht durch. So wie Uganda, das er gerade besucht.

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Sudan Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Mit internationalem Haftbefehl gesucht: Sudans Staatschef Omar Hassan Ahmad al-Bashir (Archivbild)Bild: picture-alliance/AA/E. Hamid

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen - die Liste der Vorwürfe gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir wiegt schwer. Dennoch ist er bereits zum zweiten Mal seit dem Erlass der internationalen Haftbefehle nach Uganda gereist. Drei Tage will al-Baschir dort verbringen, um mit Ugandas Staatschef Yoweri Museveni über Themen wie Handel, regionale Sicherheit und Migration zu sprechen, wie Musevenis Pressestab mitteilte.

Das ostafrikanische Land will al-Baschir nicht festnehmen und ausliefern, obwohl Uganda nach dem Grundlagenvertrag des Weltstrafgerichts dazu verpflichtet ist. "Ugandas Standpunkt ist, dass der Haftbefehl unangebracht ist", sagte der Pressesprecher von Museveni, Don Wannyama. "Unsere Meinung ist, dass Afrika seine Probleme selbst lösen kann."

Schwieriges Verhältnis zwischen Afrika und dem IStGH

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) verhängte 2009 und 2010 internationale Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten. Er wird des Völkermords in der westsudanesischen Bürgerkriegsprovinz Darfur beschuldigt. In dem Konflikt zwischen der Armee und mit ihr verbündeter Milizen auf der einen sowie Rebellengruppen auf der anderen Seite wurden nach Angaben der Vereinten Nationen seit 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet. Zweieinhalb Millionen Einwohner Dafurs ergriffen die Flucht.

Seitdem al-Baschir mit Haftbefehl gesucht wird, reist er praktisch nur noch in Staaten, die das Weltstrafgericht nicht anerkennen oder denen die schlechte Presse seines Besuchs nichts ausmacht.

Dennoch nahm er im März 2017 unbehelligt am Treffen der Arabischen Liga in Jordanien teil, das Mitglied des IStGHs ist. 2015 war al-Baschir zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union nach Südafrika geflogen. Obwohl das Land ebenfalls Mitglied des Strafgerichtshofs ist, weigerte sich die südafrikanische Regierung, den Haftbefehl zu vollstrecken. Im Juli 2017 erhielt Südafrika eine Rüge vom Strafgerichtshof.

cw/sam (dpa, ape)