Umstrittenes Völkermord-Gesetz in Frankreich gekippt
28. Februar 2012Das vom Parlament am 23. Januar beschlossene Verbot sei nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter in Paris. Zwar könne dieses Recht eingeschränkt werden. Doch müsse ein solches Gesetz die Verhältnismäßigkeit waren. Mehr als 130 französische Abgeordnete hatten Bedenken gegen das neue Gesetz angemeldet.
Sarkozy lässt nicht locker
Für den Fall des Scheiterns hatte Präsident Nicolas Sarkozy bereits ein neues Gesetz in Aussicht gestellt. Nach dem Richterspruch kündigte der Elysée-Palast umgehend an, die Regierung werde einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten. Das Leugnen von Völkermorden sei "nicht hinnehmbar und muss deswegen bestraft werden".
Die Türkei reagierte mit Genugtuung: "Ich hoffe, dass jeder daraus die notwendigen Lektionen gelernt hat", sagte Außenminister Ahmet Davutoglu in Ankara. Man werde nun eine Wiederherstellung der wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zu Frankreich erwägen.
Historiker schätzen, dass zwischen 1915 und 1917 rund 1,5 Millionen christliche Armenier auf Anordnung der Führung des Osmanischen Reiches getötet wurden. Die Türkei als rechtlicher Nachfolger stellt diese Zahl infrage und vertritt die Auffassung, dass die Armenier im Zuge des Ersten Weltkriegs ums Leben gekommen seien.
Vorwurf der Wahlkampftaktik
Sie warf Sarkozy vor, sich die Stimmen der mehr als 400.000 armenisch-stämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern zu wollen und drohte mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
Das umstrittene Gesetz war von der Nationalversammlung und dem Senat verabschiedet worden. Es stellt die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes, zu dem neben dem Holocaust auch das Massaker an den Armeniern gehört, unter Strafe. Vorgesehen waren eine Strafe von 45.000 Euro und eine einjährige Haft.
uh/SC (afp,dapd,rtr)