Flüchtlingsreferendum in Ungarn angesetzt
5. Juli 2016In Ungarn wird am 2. Oktober in einem Referendum über die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union abgestimmt. Präsident Janos Ader gab dieses Datum in Budapest bekannt. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban lehnt die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen auf die verschiedenen Mitgliedstaaten ab und hatte im Februar einen Volksentscheid darüber angekündigt.
Die Wahlberechtigten sollten auf die Frage antworten, ob sie "wollen, dass die Europäische Union ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von nicht-ungarischen Bürgern in Ungarn anordnet", kündigte der Ministerpräsident an. Die EU dürfe nicht "auf dem Rücken der Völker, gegen den Willen der Völker" Entscheidungen treffen, "die ihr Leben und das künftiger Generation verändern".
Regierung sträubt sich
Die EU hatte im vergangenen September beschlossen, insgesamt 160.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland auf alle anderen Mitgliedstaaten umzuverteilen. Ungarn soll gut 2300 Flüchtlinge aufnehmen. Die Regierung in Budapest sträubt sich auch juristisch dagegen. Im Dezember reichte Ungarn bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Flüchtlingskontingente ein - ebenso wie das Nachbarland Slowakei.
Bereits ab diesem Dienstag sollen Flüchtlinge, die illegal auf der Balkanroute nach Ungarn kommen, ohne Verfahren nach Serbien oder Kroatien zurückgebracht werden, wie György Bakondi, der Sicherheitsberater des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, am Vortag angekündigt hatte.
Gerichtsverfahren wegen Grenzverletzung
Menschen, die nach einem illegalen Grenzübertritt innerhalb von acht Kilometern hinter der Grenze aufgegriffen würden, sollten außer Landes gebracht werden, wo ihnen der Weg zur nächsten "Transitzone" gezeigt werde. Das ungarische Parlament habe dieses Vorgehen genehmigt, so Bakondi.
Die "Transitzonen" liegen jenseits der ungarischen Grenzzäune - und damit nach Auffassung der Regierung nicht auf eigenem Staatsgebiet. Flüchtlinge können dort Asylanträge stellen. In Ungarn droht den Migranten seit Sommer 2015 ein Gerichtsverfahren, wenn sie der Grenzverletzung beschuldigt werden.
jj/cr (dpa, afp, rtr)