Unwetterschäden teuer für Versicherer
28. Dezember 2015Allein für die Schadensregulierung nach dem Sturm "Niklas" im vergangenen März wurden 750 Millionen Euro gezahlt. Mit Spitzengeschwindigkeiten von 192 Stundenkilometern zählte "Niklas" zu den fünf schwersten Winterstürmen in Deutschland seit 1997, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mitteilte.
"Das Jahr 2015 zeigt wieder einmal eindrucksvoll, dass ein einziger Sturm gut ein Drittel der Schäden verursachen kann", erklärte Verbandspräsident Alexander Erdland bei der Vorlage der GDV-Unwetterbilanz. 2014 hatte die Branche insgesamt zwei Milliarden Euro für Unwetterschäden aufbringen müssen.
Sturmschäden könnten dramatisch wachsen
Der GDV verwies angesichts der aktuellen Zahlen auf eine frühere Studie von Versicherern und Klimaforschern, wonach Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Stürme mit besonders hohem Schadenspotenzial, wie sie heute alle 50 Jahre vorkommen, könnten dann alle zehn Jahre auftreten.
"Angesichts dieser Herausforderungen ist das Klimaschutzabkommen von Paris ein deutlicher Fortschritt im Kampf gegen die Folgen der Erderwärmung", unterstrich Erdland. Entscheidend für den Erfolg des Abkommens sei jedoch, dass die selbstgesteckten nationalen Klimaschutzziele die Treibhausgasemissionen auch wirklich entscheidend begrenzen. Nur wenn die freiwilligen Verpflichtungen Wirkung entfalteten, bestehe die Chance, dass sich künftige Wetterextreme in einem erträglichen Maß bewegen werden.
Im Kampf gegen die Erderwärmung hatte sich die Weltgemeinschaft vor gut zwei Wochen in der französischen Hauptstadt auf ein weitreichendes Klimaschutzabkommen geeinigt. Die Vereinbarung sieht vor, die Erderwärmung auf 1,5 bis 2,0 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Erstmals sagten alle 195 beteiligten Staaten eigene Beiträge im Kampf gegen den Klimawandel zu. Entwicklungsländer sollen finanzielle und technische Hilfen erhalten. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens sollen alle fünf Jahre überprüft werden.
ul/iw (afp, dpa)