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Urheberschutz unterm Hakenkreuz

Marc von Lüpke8. Oktober 2013

Ende 1933 monopolisierten die Nationalsozialisten die musikalische Urheberrechts-verwertung in Deutschland. Die STAGMA wurde auch zu einem Instrument der Ausgrenzung jüdischer Musiker.

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Furtwaengler dirigiert vor Hitler u.a. Furtwaengler, Wilhelm Dirigent, Berlin 25.1.1886 - Ebersteinburg (Baden- Baden) 30.11.1954. - Konzert des Philharmonischen Orches- ters Berlin in der Philharmonie unter Leitung von Generalmusikdirektor Furt- waengler. In der ersten Reihe Hitler, Goering und Goebbels. / Foto, um 1934.
Furtwängler dirigiert vor HitlerBild: picture-alliance/akg-images

Joseph Goebbels hatte große Pläne. Das gesamte deutsche Kulturleben sollte erneuert werden. Selbstverständlich im Sinne des rassistischen Nationalsozialismus. Juden und Vertreter der sogenannten "entarteten Kunst" hatten in der Diktatur Adolf Hitlers keinen Platz. Als Leiter der Reichskulturkammer stellte Goebbels die Weichen, um das deutsche Kulturleben zu "reinigen". Im Bereich der Musik war es nicht zuletzt die STAGMA, die diesem Zweck dienen sollte: die "Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte". Anfang Oktober 1933 nahm sie ihre Arbeit auf, von den Nationalsozialisten mit einem bequemen Monopol ausgestattet. Heute ist die ehemalige STAGMA unter dem Namen GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, bekannt.

Kampfplatz Musik

Mit der STAGMA war erstmalig eine zentrale Stelle geschaffen worden, die für die Musiker in Deutschland die Urheberrechtsabgaben einzog. Wo auch immer Musik öffentlich gespielt wurde, fiel eine "Lizenzgebühr" an, in Lokalen, bei Konzerten oder im Radio. Für die Künstler eine wichtige Einnahmequelle. Zwei Vorläuferorganisationen hatten im September 1933 die STAGMA aus der Taufe gehoben: Die "Genossenschaft Deutscher Tonsetzer" (GDT) und die "Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte" (GEMA).

"Innerhalb beider Gesellschaften, der GEMA und der GDT, hatten sogenannte Säuberungen stattgefunden", berichtet der Musikwissenschaftler Albrecht Dümling. Seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar hatte hier das große Stühlerücken eingesetzt. Beispiel GEMA: Hier wurden jüdische Mitarbeiter entlassen, jüdische Funktionäre traten angeblich zum Besten der Institution freiwillig zurück. "Weil er damit den Interessen der GEMA zu dienen glaubte", wie es zynisch in einem Bericht über den Rücktritt eines jüdischen Aufsichtsratsmitglieds hieß. Der Komponist Max Butting - er hatte unter den Nationalsozialisten alle seine Funktionen in der STAGMA verloren - äußerte später die Vermutung, dass sich viele "Kollegen" gerade von der "Ausschaltung der 'Juden und Entarteten' besseres Fortkommen und Anerkennung" versprachen."

Die Reichsmusikkammer

An der STAGMA führte seit 1933 auf Goebbels‘ Hinwirken kein Weg mehr vorbei. Für jüdische Musiker, Komponisten und Textdichter bedeutete dies eine deutliche Verschlechterung. "Jeder Komponist musste mit der STAGMA arbeiten oder verhungern", fasste es der Spiegel 1951 treffend zusammen. Zwar verhieß die Satzung, dass "Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Angehörige der Berufsstände der deutschen Komponisten, der deutschen Textdichter und der deutschen Musikverleger" bezugsberechtigt bei der STAGMA wären. Doch die Reichsmusikkammer unter ihrem Präsidenten, dem Komponisten Richard Strauss, setzte dem eine deutliche Einschränkung entgegen. "Nichtarier sind grundsätzlich nicht als geeignete Träger und Verwalter deutschen Kulturguts anzusehen", hieß es in ihren Richtlinien von 1934. Faktisch bedeutete dies ein Berufsverbot für die einst etwa 8000 jüdischen Musiker der Reichsmusikkammer. Denn: Nur die über 150 Tausend Mitglieder der Reichsmusikkammer durften als Musiker auftreten.

Jüdische Musiker standen so plötzlich vor dem Nichts. Zwar blieben sie noch eine Zeit lang Mitglied der STAGMA, "Es gab jedoch weniger Aufführungen und damit weniger Tantiemen. Es wurde dann aber schon korrekt ausgezahlt. Es war nur viel weniger Geld", schildert Dümling eine weitere Tücke nationalsozialistischer Kulturpolitik. Stücke jüdischer Komponisten wurden so gut wie nicht mehr öffentlich aufgeführt und brachten den Künstlern dadurch auch keine Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben.

"Wahrnehmungsverträge"

Spätestens 1936 waren alle Juden aus der Reichsmusikkammer verbannt worden. Gleichzeitig unternahm die STAGMA den nächsten Schritt zur Ausgrenzung der Juden: Sie kündigte die Berechtigungsverträge ihrer jüdischen Mitglieder. Stattdessen bot man ihnen sogenannte "Wahrnehmungsverträge" an. "Darin wurden bestimmte Privilegien abgeschafft, sodass sie dann nochmals weniger bekommen haben", erklärt Albrecht Dümling.

Er schlussfolgert: "Es war schon eine Entrechtung."

Wenn Musiker vor der Verfolgung in Deutschland ins Ausland flohen, verfielen ihre Verträge mit der STAGMA. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht weiter von den Nationalsozialisten bestohlen wurden. Selbst im Krieg gingen bei der STAGMA weiter Beträge aus Urheberrechtseinnahmen von über 300 emigrierten Künstlern ein, darunter für den in die USA emigrierten Filmkomponisten Franz Waxmann eine Summe von über 26.000 Reichsmark für den Zeitraum 1941/42. Die STAGMA wies das Geld dem Staat an: Ausgewanderte Juden verloren die deutsche Staatsangehörigkeit, ihr Vermögen fiel dem Staat zu.

Die STAGMA wird zur GEMA

Nach dem Ende des Dritten Reichs stellten die Alliierten die STAGMA unter Aufsicht und erließen ein Auszahlungsverbot, um keine Zahlungen an Nationalsozialisten zuzulassen. 1947 schließlich erklärten sich die Alliierten bereit, der STAGMA einen Neubeginn zu ermöglichen. Und benannten sie um in GEMA, kurz für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Ein Namenswechsel schien geboten, bei Teilen der Musikveranstalter galt die STAGMA als "Nazi-Organisation".

Manche der vertriebenen Musiker ließen sich in den kommenden Jahren tatsächlich wieder von der nun als GEMA firmierenden STAGMA vertreten. Laut Eigenaussage der GEMA hat sie die "Geschichte der STAGMA in kritischer, gründlicher und wissenschaftlicher Form aufarbeiten lassen." Und weiter: "Die GEMA hat sich darüber hinaus, teilweise mit Unterstützung von Emigrantenorganisationen, intensiv auf die Suche nach Erben begeben, um die Tantiemen rechtmäßig an diese auszuschütten." Auch dies wäre nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein, denn Musiker, deren Werke im Dritten Reich aus rassistischen Gründen nicht aufgeführt wurden, konnten keine Tantiemen erwirtschaften. Ein weiterer Schaden, der nie wieder gut machen sein wird.

Der Komponist Arnold Schönberg (1874-1951) beim Dirigieren des Rundfunk Sinfonie Orchesters Berlin (Foto: picture-alliance/dpa)
Arnold Schönberg ließ sich von der STAGMA-Nachfolgerin vertretenBild: picture-alliance/dpa
Kurt Weill im s/w Portrait(Foto Keystone/Getty Images)
Kurt Weill - der jüdische Komponist stammte aus Dessau und emigrierte 1935 in die USABild: Getty Images
Richard Strauss beim Komponieren (Foto: ullstein bild)
Richard Strauss an der Spitze der ReichsmusikkammerBild: ullstein bild
Joseph Goebbels, Politiker (NSDAP), Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Portrait bei einer Rede im Berliner Sportpalast am 02.03.1933 (Foto: picture-alliance/Keystone)
Joseph Goebbels - der Wegbereiter des Holocausts - sorgte auch für die Vertreibung jüdischer KünstlerBild: picture-alliance/Keystone