Urteil gegen Pegida-Gründer bestätigt
30. November 2016Das Landgericht Dresden hat das Urteil der Vorinstanz gegen Lutz Bachmann bestätigt. Demnach muss der Pegida-Anführer eine Strafe von insgesamt 9600 Euro zahlen. Zuvor hatten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom Mai zurückgenommen. Bachmann selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend. Er sei auf Teneriffa, erklärte seine Anwältin Katja Reichel. Bachmann lebt derzeit auf der spanischen Urlaubsinsel.
Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatte Bachmann schon vor dem neuerlichen Prozess akzeptiert, bei dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht war es nur noch um das Strafmaß gegangen. Deshalb musste Bachmann nicht anwesend sein. (AZ: 12 Ns 201 Js 3262/15)
Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann im Mai in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpfte. Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, so die Urteilsbegründung.
Die Anklage hatte im ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.
Bachmann ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.
Für die Kundgebungen fliegt Bachmann regelmäßig von Teneriffa nach Dresden. Allerdings verbot ihm die Stadtverwaltung, die montäglichen Versammlungen zu leiten. In seiner Wahlheimat ist Bachmann unbeliebt: Das Inselparlament erklärte ihn kürzlich zur "unerwünschten Person".
stu/kle (afp, dpa, epd)