Urteil in Karlsruhe: Verfassungsgericht setzt hohe Hürden für Datensammler - jd 19.03.2008 17
Milan Tillich19. März 2008
Bei den Maßnahmen im Anti-Terror-Kampf bleiben die persönlichen Daten jedes Einzelnen oft auf der Strecke - das Bundesverfassungsgericht hat ein zentrales Gesetz jetzt teilweise außer Kraft gesetzt, im Sinne des Persönlichkeitsschutzes. Es geht um die so genannte Vorratsdatenspeicherung: seit Anfang des Jahres werden alle Telefonverbindungen gespeichert, die Ermittlungsbehörden dürfen unter Umständen darauf zurückgreifen. Das Gericht hat dafür jetzt hohe Hürden gesetzt - in einem Eilverfahren - eine grundsätzliche Entscheidung steht noch aus.