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US-Abhöraktionen legal?

Friedel Taube26. Oktober 2013

Seit über ein Abhören des Handys von Angela Merkel durch den US-Geheimdienst spekuliert wird, ist die Empörung groß. Historiker und Völkerrechtler diskutieren, ob die Aktion nicht sogar von geltendem Recht gedeckt war.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wartet am Mittwoch (18.01.2012) im Bundeskanzleramt in Berlin auf den bulgarischen Ministerpräsidenten Borissow und schaut auf ihr Mobiltelefon (Foto: Maurizio Gambarini dpa/lbn)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Zweite Weltkrieg war gerade einmal zehn Jahre vorbei, als die junge Bundesrepublik 1955 durch den Deutschlandvertrag mit den westlichen Siegermächten USA, Großbritannien und Frankreich die volle Souveränität erlangte. Gleichzeitig räumte die Bundesregierung den Alliierten auch diverse Rechte ein. Wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth 2012 herausfand, bewilligte sie umfangreiche geheimdienstliche Operationen auf deutschem Gebiet und stimmte der Kontrolle des westdeutschen Post- und Telefonwesens zu. "Diese Vereinbarungen sind bis heute gültig und bindend für jede Bundesregierung", sagt Foschepoth im Interview mit der DW.

Mit anderen Worten: Selbst ein mögliches Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte eine rechtliche Grundlage. Zwar habe in den Geheimpapieren aus den 1950er Jahren nirgends explizit gestanden, dass US-Dienste die Bundesregierung ausspionieren dürften - umgekehrt wurde dies aber auch nicht klar verboten, so Foschepoth. Im Deutschlandvertrag habe Bundeskanzler Konrad Adenauer den Alliierten ein Vorbehaltsrecht eingeräumt, mit dem es ein Zurück zur Unverletzlichkeit des Post- und Telefongeheimnisses, wie es im Grundgesetz stand, nicht mehr geben konnte. "So ist ein großer deutsch-alliierter nachrichtendienstlicher Komplex entstanden", sagt Foschepoth. Die NSA sei letztlich in der BRD, dem "Frontstaat" im Kalten Krieg, groß geworden. Bis heute unterhält sie in Deutschland Einrichtungen, beispielsweise in Wiesbaden.

Historiker Josef Foschepoth, Autor des Buches "Überwachtes Deutschland" (Foto: Christoph Breithaupt)
Historiker Josef FoschepothBild: Christoph Breithaupt

Wie lange gelten Sonderrechte?

Ob die Vereinbarungen von damals tatsächlich auch heute noch für das Handeln US-amerikanischer Dienste in Deutschland gelten, ist jedoch umstritten. Nikolaos Gazeas, Völkerrechtler an der Universität Köln, findet zwar die Forschungsarbeiten Josef Foschepoths beeindruckend - dessen Schlussfolgerungen teilt aber er nicht: "Auch wenn man davon ausgeht, dass den Alliierten seinerzeit ein solches Sonderrecht eingeräumt wurde, so muss man, wenn man einen Vertrag auslegt, auch den Willen der Parteien berücksichtigen - und der konnte schon damals nicht dahin gehen, dass die Bundesregierung abgehört wird", so Gazeas. Dem Abkommen könne man nicht entnehmen, dass ein Abhören der Bundeskanzlerin im Jahre 2013 gedeckt sei.

Zudem sei es fraglich, ob diese Verträge tatsächlich bis heute gültig seien. Und auch durch anderweitige Äußerungen einer der beiden Parteien könne ein Vertrag ungültig werden. Laut Gazeas sei zum Beispiel möglich, dass dies durch die Äußerungen der US-Regierung gegenüber Deutschland vom vergangenen Sommer geschehen sei. Die NSA hatte Fehler eingeräumt und sich entschuldigt.

Alt-Bundeskanzler Konrad Adenauer auf einem Archivbild aus dem Jahr 1966 (Foto: AP)
Räumte den Alliierten Sonderrechte ein: Konrad AdenauerBild: AP

Bitte nicht spionieren!

Um Ausspähversuche zwischen Verbündeten in Zukunft zu vermeiden, arbeiten die europäischen Staaten an so genannten "No-Spy-Abkommen". In diesen versprechen die beteiligten Parteien, sich nicht gegenseitig auszuspionieren. Solche Abkommen wollen Deutschland und Frankreich, das ebenfalls von US-Abhöraktionen betroffen war, auch mit den USA abschließen. Nikolaos Gazeas befürwortet derartige No-Spy-Abkommen: "Es würde mit einer solchen Vereinbarung, die ja auch ein völkerrechtlicher Vertrag wäre, schwarz auf weiß festgehalten, dass ein Abhören der Bundesregierung absolut unzulässig ist. Dann wären auch die letzten Zweifel ausgeräumt, was die Strafbarkeit eines solchen Abhörens anbelangt."

Strafrechtlich dürfte das Abhören von Angela Merkels Handy vor allem unter dem Aspekt der Spionage relevant sein. Laut § 99 des deutschen Strafgesetzbuches ist eine "geheimdienstliche Agententätigkeit" nämlich strafbar - bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug drohen in schweren Fällen. Dass es dazu kommt, ist aber eher unwahrscheinlich. "Ich bin mir sicher, dass am Ende eines Verfahrens keine Anklage gegen US-Amerikaner stehen würde, sondern das Verfahren eingestellt würde", schätzt Gazeas.

Auf dem diplomatischen Wege sieht dies natürlich anders aus: Außenminister Guido Westerwelle hatte diese Woche den amerikanischen Botschafter einbestellt, Angela Merkel direkt bei Barack Obama angerufen. Bis das gute deutsch-amerikanische Verhältnis wiederhergestellt ist, dürfte es noch etwas länger dauern - und das ganz unabhängig davon, ob bei den Abhöraktionen das Völkerrecht auf der Seite der Amerikaner war oder nicht.