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Sammelwut der NSA verfassungswidrig?

16. Dezember 2013

Nun bekommen der US-Geheimdienst und damit zugleich Präsident Obama auch mächtig Druck von einem Bundesgericht. Nach dessen Ansicht ist das massenhafte Sammeln von Telefondaten wahrscheinlich verfassungswidrig.

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Auf einer US-Flagge liegen ein alter schwarzer Telefonhörer und ein Stethoskop (Foto: imago/Roland Mühlanger)
Bild: imago/Roland Mühlanger

Bundesbezirksrichter Richard Leon erklärte am Montag in Washington, dass das Überwachungsprogramm der NSA in unangemessener Weise die Privatsphäre von US-Bürgern verletze. Zudem habe die US-Regierung nicht auf einen einzigen Fall verweisen können, in dem ein bevorstehender Terrorangriff durch die Datensammlung verhindert worden sei.

"Ich kann mir kein willkürlicheres und beliebigeres Eindringen vorstellen als dieses systematische High-Tech-Sammeln und Speichern von persönlichen Daten fast jedes einzelnen Bürgers", schrieb Leon in seiner Urteilsbegründung. Allerdings verzichtete der Richter auf eine einstweilige Verfügung gegen die NSA-Praxis, da "erhebliche nationale Sicherheitsinteressen" auf dem Spiel stünden. Zunächst soll Präsident Barack Obamas Regierung die Möglichkeit eines Einspruchs gegeben werden. Das Berufungsverfahren dürfte den Angaben zufolge mindestens sechs Monate dauern. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte die NSA nicht mehr willkürlich die Metadaten von Millionen Telefonanrufen abgreifen.

Klage von zwei Privatleuten

Das Gericht in Washington befasste sich mit einer Klage von zwei Privatleuten gegen die Spähprogramme der US-Geheimdienste. Die Klage habe große Aussicht auf Erfolg, befand Leon. Das systematische Sammeln von Telefondaten verletze offenbar den vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der die Bürger vor unverhältnismäßigen staatlichen Durchsuchungen schützt. Die Regierung von Präsident Obama hatte dagegen stets betont, das Vorgehen der NSA stehe im Einklang mit der Verfassung der USA und diene der Ergreifung von Terroristen.

Die britische Zeitung "The Guardian" hatte im Juni unter Berufung auf Unterlagen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden das Programm publik gemacht. Demnach hat ein US-Geheimgericht die millionenfache Speicherung von sogenannten "Meta-Daten" über die Telefongespräche amerikanischer Staatsbürger für zulässig erklärt - zum Beispiel die gewählten Nummern oder die Dauer der Gespräche. US-Behörden haben versichert, dass der eigentliche Inhalt der Telefonate nicht erfasst worden sei.

"Einige Selbstbeschränkungen" für NSA

Snowden begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichts. "Ich habe aus dem Glauben heraus gehandelt, dass die Massenüberwachung der NSA einer Verfassungsprüfung nicht standhalten würde", sagte er in einer Erklärung, die von der "New York Times" veröffentlicht wurde. "Heute ist ein von einem Geheimgericht erlaubtes Geheimprogramm im Tageslicht als Verletzung der Rechte von Amerikanern entlarvt worden. Es ist das erste von vielen."

Angesichts der Kritik an der NSA leitete Obama eine Überprüfung der Arbeit der Geheimdienste ein. Ein Expertengremium legte dem Weißen Haus am Freitag seinen Abschlussbericht vor, der mehr als 40 Empfehlungen für eine Reform der Spähprogramme enthält. Die Vorschläge sind aber nicht bindend. Obama hatte angekündigt, der NSA "einige Selbstbeschränkungen" aufzuerlegen. Im Januar will er eine Rede zu diesem Thema halten.

sti/nis (afp, dpa, rtr)