Ministerium muss Mueller-Bericht herausgeben
26. Oktober 2019Bisher wurde der Abschlussbericht des Sonderermittlers in der Russland-Affäre, Robert Mueller, nur in Teilen geschwärzt veröffentlicht. Das reichte dem Justizausschuss im Repräsentantenhaus nicht. Er forderte Justizminister William Barr unter Strafandrohung auf, den ungeschwärzten Bericht und die zugrundeliegenden Beweise vorzulegen. Als Barr das ablehnte, zog der Ausschuss vor Gericht. Nun hat die Bundesrichterin Beryl Howell in Washington entschieden, dass das Ministerium den Report ohne Schwärzungen aushändigen muss, und zwar bis Mittwoch.
Ihre Anordnung gilt auch für bislang vom Justizministerium zurückgehaltene Mitschriften oder Beweise, die dem Bericht zugrunde lagen und auf die in den geschwärzten Teilen verwiesen wurde. Die Notwendigkeit der Offenlegung der Materialien in dem Ausschuss "ist größer als die Notwendigkeit der weiteren Geheimhaltung", sagte die Richterin. Gegen den Beschluss kann das Ministerium Berufung einlegen.
Im Streit um die Veröffentlichung des Berichts haben die Demokraten - die das Abgeordnetenhaus dominieren - damit einen juristischen Punktsieg errungen. Der Ausschuss hatte Justizminister William Barr unter Strafandrohung aufgefordert, den ungeschwärzten Mueller-Bericht und die zugrundeliegenden Beweise vorzulegen. Barr lehnte das ab.
Indizien für Justizbehinderung
Mueller hatte etwa zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampfteam des Republikaners Donald Trump geheime Absprachen mit Vertretern Russlands traf. Auch ging es darum, ob Trump später, als er schon US-Präsident war, die Ermittlungen der Justiz dazu behinderte. Hintergrund der Ermittlungen war die mutmaßliche Einmischung Moskaus in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016. Ende März hatte Mueller seine Arbeit abgeschlossen und Barr seinen Abschlussbericht übergeben.
Mueller fand keine Beweise für Geheimabsprachen des Trump-Teams mit Vertretern Russlands. In dem Bericht sind aber diverse Versuche Trumps aufgeführt, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Mueller äußerte sich nicht eindeutig zum Vorwurf der Justizbehinderung, sondern führte Argumente dafür und dagegen an. Er sprach Trump aber ausdrücklich nicht von dem Vorwurf frei. Trump sah sich dagegen vollständig entlastet. Er prangerte die von der Bundespolizei FBI und Mueller geführten Untersuchungen zu den mutmaßlichen verdeckten russischen Einmischungen zu seinen Gunsten in die Wahl 2016 immer wieder als "Hexenjagd" an.
Demokraten treiben Amtsenthebungsverfahren voran
Die Demokraten, die im Repräsentantenhaus die Mehrheit haben, wollen die Dokumente in ihre Untersuchungen einbeziehen, die der Vorbereitung einer Amtsenthebungsklage gegen Präsident Trump dienen. Die Recherchen beziehen sich auf die sogenannte Ukraine-Affäre. In deren Zentrum steht ein Telefonat zwischen Trump und dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj. Darin bat der US-Präsident um ukrainische Kooperation mit seinem Privatanwalt Rudy Giuliani sowie dem US-Justizminister. Dabei ging es um von Trump gewünschte ukrainische Ermittlungen unter anderem gegen Hunter Biden, den Sohn des demokratischen Präsidentschaftsbewerbers Joe Biden. Hunter Biden war früher für eine ukrainische Gasfirma tätig.
Trump beschuldigt Biden ohne irgendwelche Belege, in seinem früheren Amt als US-Vizepräsident seinen Sohn Hunter vor ukrainischen Korruptionsermittlungen geschützt zu haben. Die Demokraten wiederum werfen Trump deshalb Amtsmissbrauch vor. Aus ihrer Sicht versuchte der Präsident, sich in illegaler Weise ausländisches Material gegen seinen potenziellen Herausforderer bei der Wahl 2020 zu beschaffen.
Der Druck auf Trump in der Ukraine-Affäre ist zuletzt durch diverse Zeugenaussagen weiter gewachsen. Sollte das Repräsentantenhaus wie erwartet Anklage - das sogenannte Impeachment - gegen Trump erheben, hätte daraufhin der Senat über seine mögliche Amtsenthebung zu entscheiden. In dieser Kongresskammer sind allerdings Trumps Republikaner in der Mehrheit.
kle/ml (dpa, ape, rtre, afp)