Euro-Rettung vor Gericht
11. Juni 2013Nach der positiven Eilentscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum europäischen Fiskalpakt im September befassen sich die Karlsruher Richter nun im Hauptsacheverfahren unter anderem mit Kritik an Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Zentrum der zweitägigen mündlichen Verhandlung steht die Frage, ob die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten hat. Die EZB hatte beschlossen, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht. Doch Kritiker halten schon den Beschluss für zu weitgehend.
"Kein einziger Euro ausgegeben"
Die Kritik der Bundesbank wird ihr Präsident Jens Weidmann vor dem Karlsruher Gericht erläutern, die EZB schickt Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen. Unmittelbar vor der Verhandlung verteidigte EZB-Präsident Mario Draghi nochmal das Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen. "Die EZB hat in der Vergangenheit viel weniger Anleihen aufgekauft als andere Zentralbanken", sagte er am Montag im ZDF. "Von diesem Programm wurde bisher kein einziger Euro ausgegeben", fügte er hinzu.
Deutschlands höchstes Gericht nimmt zudem erneut den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter die Lupe. Im September hatte Karlsruhe den Weg für den deutschen ESM-Beitrag vorläufig frei gemacht, wenn auch unter Auflagen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden. Abgelehnt hatten die Richter damals den Antrag der Kläger, den ESM zu stoppen, bis die EZB ihr Anleihenkaufprogramm zurücknimmt. Sie behielten sich aber vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die Zentralbank ihre Kompetenzen überschritten hat.
Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hält ein Urteil zu Gunsten der Klagen für gut möglich. "Es könnte durchaus sein, dass Karlsruhe urteilt, dass die EZB ihre Kompetenzen überschreitet", sagte sie der "Rheinischen Post". Denkbar sei auch, dass Karlsruhe dies als Rechtsfrage an den dafür zuständigen Europäischen Gerichtshof überweist.
ml/kle (dpa, rtr)