Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
2. März 2010Anzeige
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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