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VW macht Druck in der Belegschaft

11. November 2015

Volkswagen braucht für die Aufklärung der Abgasaffäre auch die Aussagen der eigenen Belegschaft: Wer auspackt, soll seinen Job behalten dürften. Diese "Kronzeugenregelung" soll jetzt aber vorzeitig auslaufen.

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VW Logo Volkswagen Himmel dunkel
Bild: picture-alliance/dpa/J.Stratenschulte

Volkswagen drängt bei der Aufklärung des Abgasskandals Medienberichten zufolge zur Eile. Das kürzlich angelaufene Amnestieprogramm für Beschäftigte, die über die Abgasmanipulationen auspacken wollen, sei bis Ende November befristet, berichten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Mittwoch. Es sollte demnach ursprünglich bis Ende Dezember laufen. Volkswagen steht unter Druck, bald Ergebnisse seiner internen Ermittlungen zu liefern. VW war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Den Berichten zufolge will der Autokonzern geständigen Mitarbeitern ihren Job lassen statt ihnen zu kündigen. Zudem wolle VW auf Schadensersatzforderungen verzichten und sich bei der Justiz für diese Beschäftigten einsetzen, sollten Strafverfahren eingeleitet werden. Das Amnestieprogramm gelte nicht für die Chefetagen, also nicht für den Vorstand und die Ebenen direkt darunter, berichteten die Medien unter Berufung auf Konzernkreise.

Bei MAN erprobt

Aus Konzernkreisen ist zu hören, dass Volkswagen mit den bisherigen Ergebnissen des Amnestieprogramms zufrieden sei. Zunächst hätten sich Mitarbeiter, die an den Manipulationen beteiligt gewesen sind, zurückgehalten - aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das habe sich aber gebessert, heißt es.

Bei der VW-Tochter MAN hat es ein solches Programm schon einmal gegeben. Dabei war es um die Aufklärung einer Schmiergeldaffäre gegangen. Den MAN-Mitarbeitern unterhalb der Führungsebene war angeboten worden, ihnen im Fall einer Aussage nicht zu kündigen. Auch Schadensersatzforderungen sollten gegen sie nicht erhoben werden.

Eine solche innerbetriebliche "Kronzeugenregelung" schützt allerdings nicht vor Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft - der Arbeitgeber kann nur seine eigenen Sanktionen aussetzen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass Strafverfolgungsbehörden einem Beschuldigten, der geständig ist, seine freiwillig gemachte Aussage strafmindernd anrechnen.

dk/uh(rtr/ndr)