Wahlergebnisse bleiben nicht unter Verschluss
14. September 2005Der Nachwahltermin war nach dem Tod der Dresdner NPD-Direktkandidatin Anfang September notwendig geworden. Für sie soll jetzt Franz Schönhuber nachrücken, der einst Parteichef der Republikaner war. Um dies zu ermöglichen, müssen die Wahlzettel neu gedruckt und die Briefwahl erneut durchgeführt werden - dies alles wäre bis zum eigentlichen Wahltermin am 18. September nicht zu schaffen gewesen. Daher wird in einem Teil von Dresden erst am 2. Oktober gewählt.
Richter weisen Eilanträge ab
Trotz des zusätzlichen Wahltermins wollen die Behörden das vorläufige amtliche Endergebnis noch am Wahlsonntag verkünden. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe steht nun fest: Das Verfassungsgericht wird die Veröffentlichung durch Bundeswahlleiter Johann Hahlen nicht verbieten können. Die Karlsruher Richter wiesen die Eilanträge mehrerer Bürger als unzulässig ab. Die Kläger hatten gefordert, die Bekanntgabe des Ergebnisses zu verschieben, weil sonst die Wähler in Dresden beeinflusst würden.
Allerdings fällten die Karlsruher Richter keine inhaltliche Entscheidung über die Argumente der Kläger. Vielmehr verwiesen sie lediglich auf die "Wahlprüfungsbeschwerde". Rechtsschutz gegen "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen," sei nach dem Grundgesetz und dem Bundeswahlgesetz erst nach der Wahl möglich. Nach Artikel 41 des Grundgesetzes ist für eine entsprechende Prüfung zunächst der Bundestag zuständig. Gegen seine Entscheidung ist eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
Nachteile für kleine Parteien befürchtet
Verfassungsrechtler befürchten, dass aus der vorzeitigen Veröffentlichung insbesondere Nachteile für kleine Parteien entstehen, die nach der Wahl am 18. September aussichtslos unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen. Die Dresdner Wähler könnten - damit ihre Stimmen nicht "verloren" seien - für besser positionierte Parteien votieren, monierte der Osnabrücker Rechtsprofessor Jörn Ipsen. Weil die Dresdner damit ihre Stimmen wirkungsvoller einsetzen könnten als andere Wähler, sei das "Prinzip der gleichen Erfolgschance" verletzt. "Eine Wahl muss immer blind erfolgen und nicht in Kenntnis des Wahlergebnisses", sagte Ipsen. (daw)