Kein Geld für Homosexuellen-Gegner
28. Februar 2014Als Reaktion auf das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda hat die Weltbank einen Kredit von 90 Millionen Dollar (umgerechnet 66 Millionen Euro) für das zentralafrikanische Land auf Eis gelegt. "Wir haben das Projekt zurückgestellt, um sicherzustellen, dass das Gesetz die Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt", erklärte ein Sprecher der Weltbank in Washington. Der Kredit sollte dabei helfen, das Gesundheitssystem in Uganda zu stärken.
Präsident Yoweri Museveni hatte das Gesetz am Montag mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Es sieht hohe Gefängnisstrafen für Homosexuelle vor. "Wiederholte homosexuelle Taten", wie es in dem Gesetz heißt, können mit lebenslanger Haft bestraft werden. Menschenrechtler und westliche Regierungen übten harte Kritik an dem Kurs der ugandischen Staatsführung. Vor der Weltbank hatten bereits Dänemark und Norwegen Hilfsprogramme eingefroren oder zusammengestrichen. US-Außenminister John Kerry hatte das Gesetz mit den anti-jüdischen Rassengesetzen im Dritten Reich und der gegen Schwarze gerichteten Gesetzgebung während der Apartheid in Südafrika verglichen. Ugandas Regierungssprecher wies die Kritik am Donnerstag zurück: "Der Westen kann seine Hilfe für Uganda wegen der Homos behalten, wir werden uns auch ohne sie entwickeln", twitterte er.
In dem afrikanischen Land veröffentlichten mehrere Medien erneut Fotos von mutmaßlichen Homosexuellen mit diskriminierenden Texten. Bereits am Dienstag hatte eine Zeitung 200 Namen angeblicher Schwulen und Lesben veröffentlicht. Menschenrechtler warnten vor einer Hetzjagd und offener Gewalt gegen Homosexuelle.
Verfolgung kann Asylgrund sein
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) forderte die ugandische Regierung auf, das Anti-Homosexuellen-Gesetz zurückzunehmen. Damit überschreite sie ansonsten eine rote Linie, so Müller in Berlin. Unterdessen erklärte das Innenministerium, die Asylpraxis für ugandische Schwule und Lesben werde sich nicht ändern. Verfolgung von Homosexuellen im Heimatland könne Grund für ein Asylanspruch sein, werde aber von Fall zu Fall geprüft.
ml/gmf (afp/KNA)