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Wer zahlt für den Atomausstieg?

Hilke Fischer1. Juli 2016

Der Atomausstieg war schnell beschlossen - wer die Kosten dafür tragen wird, klärt sich erst langsam. In zahlreichen Gerichtsverfahren fordern die Energiekonzerne Milliarden an Entschädigungen vom Staat.

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Kernkraftwerk Grohnde mit Eon-Schild Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Auf einmal ging alles ganz schnell: Am 14. März 2011, zwei Tage nachdem die Bilder der Explosion im japanischen Atomkraftwerk Fukushima erstmals über die deutschen Fernsehbildschirme geflimmert waren, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen." In einem Hau-Ruck-Verfahren ordneten die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer an, die sieben ältesten Kraftwerke und den Pannen-Reaktor Krümmel drei Monate lang stillzulegen - das sogenannte Atom-Moratorium.

Was folgte, war der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg: Im Oktober 2010 erst hatte die Regierung Merkel den von der Vorgänger-Regierung im Jahr 2002 beschlossenen Atomausstieg rückgängig gemacht. Im Juni 2011 beschloss Merkels Kabinett in einer politischen Kehrtwende das Aus für acht Kernkraftwerke und einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022 für die restlichen neun Meiler.

Kernkraftwerk Unterweser Foto: picture-alliance/dpa/I. Wagner
Das AKW Unterweser musste aufgrund des Atom-Moratoriums kurz nach dem Unfall in Fukushima vom NetzBild: picture-alliance/dpa/I. Wagner

Fünf Jahre später wird allmählich greifbar, welchen Preis der hastige Ausstieg haben könnte: Die großen AKW-Betreiber fühlen sich enteignet und fordern Schadensersatz vom deutschen Staat. Rund 20 Verfahren sind derzeit bei den Gerichten anhängig. Es geht um fast 20 Milliarden Euro.

Urteil im Eon-Prozess erwartet

Deutschlands größter Energieversorger Eon musste im Zuge des Atom-Moratoriums die Kraftwerke Isar 1 und Unterweser vom Netz nehmen. Jetzt hat das Unternehmen den Bund sowie die Länder Bayern und Niedersachsen auf insgesamt rund 380 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Hannover will am 4. Juli sein Urteil sprechen.

In einem ähnlichen Prozess hatte der baden-württembergische Energieversorger EnBW wegen des Atom-Moratoriums Schadensersatz in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht Bonn wies die Klage im April dieses Jahres jedoch ab. Der Versorger habe damals nicht sofort gegen die Abschaltung geklagt, erklärte das Gericht zur Begründung.

Sollte die Einschätzung des Bonner Gerichts Schule machen, könnte es auch für die Schadensersatzforderung von Eon eng werden. Denn der Energieriese hatte zunächst ebenfalls nicht gegen das Atom-Moratorium geklagt. Anders RWE: Der Stromkonzern hatte bereits im April 2011 Klage eingereicht. Anfang 2013 erklärte der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil die sofortige Abschaltung der Atomkraftwerke Biblis A und B für rechtswidrig - unter anderem, weil RWE vor der Entscheidung nicht ordnungsgemäß angehört worden war.

AKW Grafenrheinfeld, Arbeiter Strahlung Radioaktiv Symbolbild
Das AKW Grafenrheinfeld wurde im Zuge des vorzeitigen Atomausstiegs vor einem Jahr abgeschaltetBild: picture-alliance/dpa/D. Ebener

Verfassungsbeschwerden wegen "Enteignung"

Den großen Energiekonzernen geht es jedoch nicht nur um das Moratorium: RWE, Eon und Vattenfall haben in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den gesamten beschleunigten Atomausstieg eingelegt. Die Unternehmen behaupten, ohne Entschädigung enteignet worden zu sein - das wäre verfassungswidrig. Da die Regierung ihnen die Kraftwerke nicht weggenommen sondern lediglich die Reststrommengen reduziert hat, müssen die Verfassungsrichter nun entscheiden, ob man auch zugesagte Strommengen enteignen kann.

Sollte das Gericht den Unternehmen Recht geben, müssten diese den Schadensersatz in weiteren Verfahren erstreiten. Hier geht es um die richtig großen Summen: Eon fordert mehr als acht Milliarden Euro, bei RWE gehen Analysten von sechs Milliarden aus. Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro und klagt zusätzlich auch vor einem US-amerikanischen Schiedsgericht. Der vierte große Energieversorger in Deutschland, EnBW, hat keine Verfassungsklage erhoben.

Kommissionsvorschlag: Staat für Endlager-Kosten zuständig

Die Klagen vor dem Verfassungsgericht seien ein Druckmittel gewesen, "um Zugeständnisse bei der Finanzierung der Atom-Altlasten zu erreichen", mutmaßte der Grünen-Politiker Oliver Krischer bei der Prozesseröffnung im März. Denn zeitgleich beriet eine Atomkommission, wie man die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls und den Abriss der Kraftwerke zwischen Betreibern und Staat aufteilen könnte.

Atommüll-Fässer in Morsleben Foto: Jens Wolf
Niemand kann sagen, was die Atommüll-Lagerung am Ende kosten wird - das Risiko liegt voraussichtlich beim SteuerzahlerBild: picture-alliance/dpa

Ende April präsentierte die Kommission ihren Vorschlag: Die Kosten für Stilllegung und Abriss der Anlagen bleiben demnach bei den Unternehmen. Zusätzlich sollen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW 23,3 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen soll. Im Gegenzug soll der Staat die Haftung für die Zukunft übernehmen. Zahlreiche Wissenschaftler und Ökonomen schätzen, dass die Kosten mindestens doppelt so hoch sein könnten - eine mögliche Kostenexplosion müsste der Steuerzahler ausbaden.

Ob der Vorschlag zum Gesetz wird, klärt sich nach der Sommerpause. Ein solches Gesetz würde Ende des Jahres in Kraft treten.