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Wie ein Ort zum UNESCO-Welterbe wird

Nadine Wojcik
2. Juni 2017

Teotihuacán, Taj Mahal, Weißenhofsiedlung: Sie alle sind Welterbestätten. Einmal im Jahr entscheidet die UNESCO-Kommission darüber, welche Orte neu in die Liste aufgenommen werden. Am Welterbetag sagen wir, wie das geht.

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Eid al-Adha Islamisches Opferfest in Agra Taj Mahal Kinder
Bild: Getty Images/AFP/C. Khana

Mehr als 1.000 Kultur- und Naturdenkmäler umfasst die UNESCO Welterbe-Liste. Es ist der wichtigste Titel, den Denkmäler und Naturregionen erhalten können, oft verbunden mit steigenden Touristenzahlen und öffentlichen Fördergeldern. Ausgezeichnet werden unter anderem Kirchen, Nationalparks, Felsmalereien, Grabstätten, Schlösser, ganze Altstädte, Schiffshebewerke, archäologische Ausgrabungsstätten, Wattenmeere und Weinbaugebiete. Wir erklären Ihnen die Abläufe hinter dieser vielfältigen Liste.

1. Wer entscheidet?

21 Komitee-Mitglieder, das UNESCO-Welterbegremium. Die Mitglieder stammen aus 21 Ländern und sollen alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Sie sind auf jeweils vier Jahre gewählt - schließlich soll zwischen den 193 Vertragsstaaten rotiert werden.

2. Wo trifft man sich?

Auch der Tagungsort rotiert. 2016 trafen sich die Mitglieder in Istanbul, dieses Jahr im polnischen Krakau. Das internationale Komitee kommt dabei jeweils nicht nur für ein, zwei knappe Sitzungstage zusammen - es berät sich elf Tage lang (02. bis 12. Juli). Neben den Neuaufnahmen zur weltberühmten Schutzliste werden die Erhaltungszustände der bisherigen Stätten debattiert. Dabei geht es auch um Geld: Geprüft wird, welche - insbesondere finanzschwächeren - Staaten mit internationalen Finzanzierungsprojekten unterstützt werden sollen.

Hamburger Speicherstadt
Noch ein recht neues Mitglied auf der Welterbe-Liste: die Speicherstadt in HamburgBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

3. Was sind die Kriterien?

Aufgenommen wird nur, was eine herausragende, universelle Bedeutung hat. Wichtig ist also, dass ein Ort - egal ob Kultur oder Natur - übergreifende Kriterien der Einzigartigkeit, der historischen Echtheit und der Unversehrtheit erfüllt. Zusätzlich gibt es einen knappen Kriterienkatalog von insgesamt zehn Punkten. Zum Beispiel sollen die Orte ein "Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft" oder "einzigartiges Zeugnis von einer kulturellen Tradition" sein.

4. Wie viele Stätten gibt es in Deutschland?

41. Als erster schaffte es der Dom zu Aachen auf die begehrte Liste. 1978 war das Gebäude sogar eines der ersten UNESCO-Welterben überhaupt. Heute gehören außerdem der Dom zu Speyer und selbstverständlich auch der Kölner Dom dazu sowie einige Klosteranlagen wie in Lorsch, Corvey, Reichenau und Maulbronn. Unter den Architekturdenkmälern finden sich Bauhausstättenin Weimar und Dessau, Siedlungen der Berliner Moderne und die Speicherstadt in Hamburg. Geschützt werden außerdem ganze Altstadt-Kerne: Bamberg, Bremen, Goslar, Lübeck, Quedlinburg, Regensburg, Stralsund und Wismar. Auf der Liste stehen Industriekulturstätten wie Zeche Zollverein in Essen, Schlösser und Burgen, unter anderem in Eisenach, Berlin oder Potsdam, Kulturhäuser wie das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth oder archäologische Ausgrabungsstätten in Trier. Deutschland hat außerdem auch sechs Naturdenkmäler vorzuweisen: das Wattenmeer, alte Buchenwälder in mehreren Bundesländern, den Bergpark Wilhelmshöhein Kassel, das Gartenreich Dessau Wörlitz, den Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau und das obere Mittelrheintal. 

Kölner Dom

5. Welche Orte stehen auf der Roten Liste?

Hier werden all diejenigen Welterbestätten aufgelistet, die aus Sicht der UNESCO stark gefährdet sind - sei es durch Zerstörung, Beschädigung oder Verschwinden. Derzeit befinden sich 55 Orte auf der Roten Liste, bedroht durch Kriege, Vandalismus, Terrorismus, Naturkatastrophen oder Urbanisierung. Besonders in der Öffentlichkeit standen zuletzt die Kulturgüter in Syrien und die Zerstörung der einstigen Oasenstadt Palmyra.

Die Waldschlösschenbrücke in Dresden
Durch den Bau der Waldschlösschenbrücke verlor Dresden den Welterbe-TitelBild: DW/I.Metzner

6. Kann ein Ort auch wieder gestrichen werden?

Ja, auch wenn das erst zweimal vorgekommen ist. Denn kein Vertragsstaat möchte den Titel freiwillig verlieren. Kommt es also zu Konflikten oder Mahnungen seitens der UNESCO, so findet sich meist eine gemeinsame Lösung. Jedoch nicht immer: Deutschland wurde 2009 der Titel für das Elbtal in Dresden entzogen. Hier wurde trotz Mahnungen der UNESCO die vierspurige Waldschlösschenbrücke gebaut. Das zerstöre den einzigartigen Blick auf das Elbtal, hieß es. Den Titelentzug verzeichnet noch ein weiteres Land: 2007 wurde dem Oman der Titel entzogen, nachdem ein Wüstenschutzgebiet einer seltenen Antilope drastisch verkleinert worden war.