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Politik

Wie geht es weiter für Carles Puigdemont?

Jefferson Chase
3. April 2018

Der Staatsanwalt hat die Auslieferung des früheren katalanischen Präsidenten nach Spanien beantragt. Die Bundesregierung würde eine Auslieferung nicht verhindern, die Entscheidung darüber liegt nun bei drei Richtern.

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Belgien Carles Puigdemont
Bild: Reuters/E. Vidal

Der Generalstaatsanwalt des norddeutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein verkündete an diesem Dienstag, dass er die Auslieferung des früheren katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont beantragt habe.

Puigdemont wird der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder im Rahmen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums im Oktober 2017 beschuldigt. Der ehemalige Präsident lebte im selbstgewählten Exil in Belgien und befand sich am 24. März in Finnland, als Spanien den Europäischen Haftbefehl gegen ihn wieder aktivierte. Puigdemont wurde auf dem Rückweg nach Belgien am 25. März in Schleswig-Holstein verhaftet.

Sein Fall wird nun vom Oberlandesgericht, dem höchsten Gericht Schleswig-Holsteins, geprüft. Der erste Strafsenat, besetzt mit drei Richtern, entscheidet, ob der Auslieferungsantrag angemessen ist, und ob Puigdemont weiter festgehalten werden soll. 

"Wann mit einer Entscheidung des Strafsenats über den Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls zu rechnen ist, ist derzeit noch offen", heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts.

In einem Interview mit einem katalanischen Radiosender sagte Puigdemonts Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas, er werde beweisen, dass der spanische Staat "die Grundrechte verletzt" habe. Sein Mandant sei ein "politischer Gefangener".

Die deutsche Bundesregierung sagte am 30. März, dass sie sich nicht in die Entscheidung über Puigdemonts Schicksal einmischen werde, da dass als "legaler Affront" der Bundesregierung gegenüber der Judikative angesehen werden würde.

Gilt Rebellion in Deutschland als Hochverrat?

Puigdemont bleibt in Gewahrsam

Ob Puigdemont ausgeliefert wird, hängt davon ab, ob die Vergehen, derer er in Spanien beschuldigt wird, auch in Deutschland illegal sind. In einer Pressemitteilung ließ der Generalstaatsanwalt verlauten, dass der Vorwurf der Rebellion sich auf die "Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen" beziehe.

Das entspreche dem Tatbestand des Hochverrats im deutschen Strafrecht. Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Gesetze sei "gesetzlich nicht gefordert."

Der Staatsanwalt hält auch die Vorwürfe der Veruntreuung öffentlicher Gelder für begründet, da das Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien mehr als eineinhalb Millionen Euro gekostet habe. Er fordet, dass Puigdemont weiter in Haft bleibt, da ein Fluchtrisiko bestehe.

Einer von Puigdemonts deutschen Anwälten sagt jedoch, Puigdemont habe kein deutsches Recht gebrochen, da für den Tatbestand des Hochverrats auch Gewalt mit im Spiel sein müsse.

"Die Messlatte liegt sehr hoch: Der Täter muss Gewalt ausüben oder Gewalt androhen", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Schomburg im Gespräch mit DW-TV. "Dafür gibt es keinen Beweis."

Schomburg fügte außerdem hinzu, dass es nach deutschem Recht streng verboten sei, jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung zu verurteilen.  

Mehr dazu: Der Fall Puigdemont: Deutschland in der Zwickmühle

Unterstützung von der Linkspartei

Nach Puigdemonts Festnahme gingen Unterstützter des ehemaligen katalanischen Präsidenten in mehreren spanischen und deutschen Städten auf die Straße. Mitglieder der Linkspartei besuchten Puigdemont bereits in der norddeutschen Stadt Neumünster, wo er im Gefängnis sitzt.

"Die spanische Justiz hat mit Vorwürfen wie der Veruntreuung öffentlicher Gelder für die Durchführung eines Referendums ganz offensichtlich eine politisch motivierte Anklage gegen Puigdemont zusammengeschustert", sagte die linke Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen. "Der Katalonien-Konflikt braucht eine politische Lösung, keine weitere Kriminalisierung seiner Protagonisten."

Die anderen deutschen Parteien sagen, dass die Frage von Puigdemonts Auslieferung ein Fall für die deutsche Justiz sei. Laut europäischem Recht muss Puigdemonts Fall innerhalb von 60 Tagen nach seiner Festnahme entschieden werden. Das Oberlandesgericht hat aber noch kein Datum für seine Entscheidung bekannt gegeben. Puigdemont hat die Möglichkeit, Berufung beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, sollte das Urteil nicht in seinem Sinne ausfallen. Seine Anwälte gehen bereits in Spanien gegen Versuche vor, ihn gerichtlich zu verfolgen.