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Google übergab E-Mails an US-Behörden

Anja Fähnle26. Januar 2015

Die Online-Enthüllungsplattform Wikileaks ging am Montag an die Öffentlichkeit: Die E-Mail-Konten von drei Wikileaks-Mitarbeitern wurden angezapft. Jetzt wehren sich die Betroffenen.

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Google-Logo (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/epa/B. Roessler

Die Anwälte von Wikileaks haben sich an den Internetkonzern Google und das US-amerikanische Justizministerium gewandt mit dem Vorwurf, diese hätten die Persönlichkeits- und journalistischen Rechte der Wikileaks-Mitarbeiter verletzt. Betroffen sind die investigativ arbeitende Redakteurin Sarah Harrison, Fachredakteur Joseph Farrell und die Sprecherin von Wikileaks, Kristinn Hrafnsson. Alle drei sind seit 2010 für Wikileaks tätig. Einen Tag vor Weihnachten wurden sie vom Internetkonzern Google darüber informiert, dass dieser ihre gesamten E-Mails an die US-Regierung weitergegeben habe - und zwar auf der Grundlage eines Durchsuchungsbefehls wegen mutmaßlicher Verschwörung und Spionage.

Was sie besonders aufrege sei, dass "meine privaten accounts betroffen sind", die sie jahrelang genutzt habe und die private Korrespondenz mit Freunden und Familie etc. enthalte, sagt Sarah Harrison im #link:http://www.dw.de/a-very-real-violation-of-privacy-wikileaks-editor-says-of-google-email-release/a-18215528:Interview mit der Deutschen Welle#. "Damit wird in sehr realer Weise meine Privatsphäre verletzt", sagt Harrison. Ihre Arbeit und wichtige E-Mails für die Online-Plattform Wikileaks seien davon allerdings nicht berührt, "da arbeiten wir sehr sicherheitsbewusst", so die Journalistin.

Sarah Harrison kritisiert Google

Neben den E-Mails habe Google ebenfalls Kontaktlisten, gelöschte Nachrichten und Entwürfe der drei Nutzer herausgegeben sowie die IP-Adressen, unter denen sich die drei betroffenen Wikileaks-Mitarbeiter auf ihren E-Mail-Konten eingeloggt hätten, berichtet Harrison. Die richterlichen Anordnungen, denen Google nachgekommen sei, stammen bereits aus dem Jahr 2012 und wurden mit Hinweis auf das Spionage- und Computerbetrugsgesetz genehmigt, mit dem den Beschuldigten bis zu 45 Jahre Haft drohen.

Fast zweieinhalb Jahre hat Google also gewartet, ehe es Wikileaks über die Durchsuchungen informiert habe. Und "warum Google nicht gegen die Nachrichtensperre angekämpft habe" und ob das rechtlich in Ordnung ist, möchte die Online-Plattform jetzt prüfen, sagt Harrison. Diese Frage wirft auch die Menschenrechtsaktivistin und Rechtsanwältin Renata Avila in einem Tweet in den Raum: "Ok, Google... erklär Deine Weigerung, Dich gegen die Anfragen gegen Wikileaks-Journalisten wegen Spionage zu stemmen", schreibt sie.

In den von Wikileaks veröffentlichten E-Mails von Google behauptet der Konzern zwar, dass er unter einer Nachrichtensperre gestanden habe und deshalb die Beschuldigten nicht früher habe informieren dürfen. Aber in einem ähnlichen Fall beim Kurznachrichtendienst Twitter habe dieser die Nachrichtensperre umgangen, berichtet Harrison, um die Betroffenen informieren zu können.

Sarah Harrison (Foto: DW)
Sie sehe durch die Weitergabe ihrer privaten E-Mails in sehr realer Weise ihre Privatsphäre verletzt, sagt Sarah Harrison.Bild: DW/K. Danetzki

Twitter-Nutzer unterstützen Wikileaks

Viele Twitter-Nutzer stellen sich auf die Seite von Wikileaks und schreiben, wie der Chefredakteur der englischen Zeitung "The Guardian", Alan Rusbridger: "Wikileaks möchte Antworten, nachdem Google den USA die Mails von Mitarbeitern ausgehändigt hat".


Andere Nutzer gehen ironisch mit dem Thema um und veröffentlichen nach dem Satz: "Google händigt der US-Regierung im Wikileaks-Spionage-Fall Daten aus" folgende Karikatur.

Warum gerade gegen sie und zwei weitere Mitarbeiter ermittelt werde, kann Harrison im DW-Interview nicht erklären: "Warum gerade wir drei, das ist unklar". Mit ihrem Schritt in die Öffentlichkeit, der Veröffentlichung der E-Mails von Google, den Durchsuchungsbefehlen und ihren Nachforschungen beim US-Gericht in Virginia, das die Durchsuchungsbefehle genehmigt hat, will sie Licht ins Dunkel der Ermittlungen bringen.

Es könne nicht sein, dass die US-Regierung eine "einheitliche Rechtsprechung" benutze, um das Spionage-Gesetz anzuwenden. Das sei ein "entsetzlicher Präzedenzfall gegen weltweite Pressefreiheit" heißt es in der Stellungnahme von Wikileaks.