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Zehn Jahre "Homo-Ehe" in Deutschland

1. August 2011

Seit 2001 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen, im Volksmund "Homo-Ehe". Wolfgang und Werner Duysen gehören zu den ersten Paaren, die das genutzt haben.

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Wolfgang (l.) und Werner Duysen (Foto: Duysen)
Gaben sich am 13.8.01 das Ja-Wort: Wolfgang (l.) und Werner DuysenBild: Duysen

Eigentlich wollten Wolfgang und Werner Duysen zu den allerersten gehören. Am liebsten hätten sich die beiden gleich am ersten August 2001 das Ja-Wort gegeben, dem Tag an dem das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft in Kraft trat. Doch dann mussten sie doch noch ein paar Tage warten: In ihrem Standesamt im schleswig-holsteinischen Pinneberg war die Software noch nicht eingetroffen, um die Partnerschaft ins Register einzutragen.

Wolfgang und Werner Duysen im Roten Rathaus, Berlin (Foto: Mathias Bölinger/DW)
Feierten zehn Jahre eingetragene Partnerschaft im Berliner Rathaus: die DuysensBild: DW/Mathias Bölinger

Knapp zwei Wochen später, am 13. August war es dann soweit. Ganz traditionell im dunklen Anzug und mit einer Rose im Knopfloch standen beide im Standesamt. "Klar waren wir nervös", sagt Wolfgang Duysen und fügt grinsend hinzu: "Aber noch nervöser war unsere Standesbeamtin." Für sie war es die erste "Verpartnerung" in ihrer Laufbahn. Der Gesetzgeber hatte den sperrigen Begriff "eingetragene Partnerschaft" erfunden, auch wenn der Volksmund längst von "Homo-Ehe" sprach. Die Standesbeamtin durfte deshalb in der Zeremonie das Wort "Ehe" nicht verwenden - und versprach sich prompt. Schallendes Gelächter bei der Hochzeitsgesellschaft. Und auch die Standesbeamtin musste lachen, erinnert sich Wolfgang Duysen, der bei der Zeremonie Werners Nachnamen annahm.

"Beweis für funktionierende Demokratie"

Werner und Wolfgang Duysen sind an diesem Wochenende (30./31.07.2011) nach Berlin gekommen, um mit Aktivisten und anderen Paaren den zehnten Jahrestag des Partnerschaftsgesetzes zu begehen. Der Lesben- und Schwulenverband hat ins Berliner Rathaus geladen. Die Stadtverwaltung hat den festlichen Großen Saal zur Verfügung gestellt. Es sind meist ältere Männer und Frauen, die hier zwischen Marmorsäulen und Ölgemälden aus der Bismarck-Zeit sitzen. Viele der Aktivisten sind schon in den siebziger und achtziger Jahren für die Rechte von Schwulen und Lesben auf die Straße gegangen, Manfred Bruns zum Beispiel. Im Anzug sitzt der Justiziar des Verbandes in den Reihen und hört sich Vorträge von Aktivisten und Juristen zur Rechtslage in verschiedenen Ländern an, um dann am Ende jedes Vortrags aufzustehen und einige juristische Details zu ergänzen.

Manfred Bruns, Justiziar des Lesben und Schwulenverbands Deutschland (Foto: Mathias Bölinger/DW)
Aktivist der ersten Stunde: Manfred BrunsBild: DW/Mathias Bölinger

Bruns war vor seiner Pensionierung Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe und forderte bereits Ende der achtziger Jahre die gleichgeschlechtliche Ehe. Dass es keine fünfzehn Jahre dauern würde, bis das deutsche Recht tatsächlich ein Konstrukt namens "Eingetragene Partnerschaft" kennen würde, erschien damals unvorstellbar. "Das ist für mich auch ein Beweis dafür, dass unsere Demokratie funktioniert", sagt Bruns heute. "Dass Minderheiten die Möglichkeit haben, Mehrheiten zu organisieren und ihren Platz zu erringen."

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Konservative und die katholische Kirche in Deutschland versuchten damals mit allen Mitteln, die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare zu verhindern. Sie bedeute das Ende der traditionellen Familie, sei sogar verfassungswidrig, erklärten sie. Denn das Grundgesetz sieht einen besonderen Schutz für Ehe und Familie vor. Einige Bundesländer, die von der christlich-konservativen CDU geführt wurden, klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz, hatten aber keinen Erfolg. Allerdings konnten sie im Bundesrat, der zweiten deutschen Parlamentskammer, einige Teile der rot-grünen Pläne verhindern.

Heraus kam ein Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren zwar ermöglichte, sich auf dem Standesamt trauen zu lassen. Bestimmte Vorteile der traditionellen Ehe sollten sie aber nicht bekommen. Sie profitierten nicht von den niedrigeren Steuersätzen für Verheiratete, durften keine Kinder adoptieren und im Todesfall mussten die Versicherungen keine Hinterbliebenenrente zahlen. Für viele Aktivisten war das Gesetz deshalb auch eine Enttäuschung. Auch Werner und Wolfgang Duysen hatten auf deutlich mehr Rechte gehofft. Dass sie trotzdem darauf eingehen würden, stand aber bei ihnen nie in Zweifel. "Wir haben auch gesagt: Wenn keiner diesen Schritt macht, dann heißt es: Was wollt ihr eigentlich. Es ist gar kein Bedarf", sagt Wolfgang.

Für die Kollegen hieß Wolfgang Sabine

Wolfgang und Werner Duysen 1973 auf dem Markusplatz in Venedig (Foto: Duysen)
Ihr 'Hochzeitsfoto' entstand 1973 auf dem Markusplatz in VenedigBild: Duysen

Dass bei ihnen persönlich Bedarf besteht, das war Wolfgang und Werner Duysen schon lange klar. Beide lernten sich 1972 kennen. Als sie sich bei ihrem ersten gemeinsamen Urlaub in Venedig auf dem Markusplatz fotografieren ließen, sagten sie im Scherz: "Das ist unser Hochzeitsfoto". Werner Duysen, der damals in der Personalabteilung einer Versicherung arbeitete, erzählte nicht einmal den Kollegen, dass er mit einem Mann zusammenlebte. "Sabine, wie geht's Dir?", fragte er, wenn Wolfgang am Telefon war.

Zufrieden gegeben haben sie sich mit den Einschränkungen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft trotzdem nicht. 2009 erstritten Wolfgang und Werner Duysen vor dem Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung bei der Hinterbliebenrente. Auch andere Paare haben in Gerichtsurteilen inzwischen einige der Benachteiligungen gegenüber der traditionellen Ehe zu Fall gebracht. Heute gibt es nur noch zwei Bereiche, in denen die eingetragene Lebenspartnerschaft schlechter gestellt ist als die Ehe. Lebenspartner dürfen keine Kinder adoptieren und sie profitieren nicht von den niedrigeren Steuersätzen für Eheleute. Auch dagegen haben Wolfgang und Werner Duysen bereits geklagt. Ihr Antrag auf Gleichstellung im Steuerrecht ist schon seit einiger Zeit beim Finanzgericht Schleswig-Holstein anhängig. "Da lassen wir auch nicht locker", sagt Wolfgang Duysen. "Da kämpfen wir bis zum letzten, wie man so schön sagt."

Autor: Mathias Bölinger
Redaktion: Pia Gram