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Politik

Schotten vor zweiter Abstimmung über Loslösung

13. Oktober 2016

Das erste Votum über eine Trennung von Großbritannien war vor zwei Jahren knapp gescheitert. Doch mit dem Brexit haben sich die Verhältnisse geändert: Die Schotten werden von ihrer Regierung wohl erneut befragt.

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Symbolbild Brexit EU Großbritannien Schottland Flaggen
Schotten in Zukunft unter welcher Flagge? Bild: Getty Images/JJ.Mitchell

Den Gesetzentwurf kündigte Regierungschefin Nicola Sturgeon für kommende Woche an. Damit sollen die Grundlagen für ein neues Referendum der Schotten über eine Unabhängigkeit von der Zentralmacht in London gelegt werden. Wenn Großbritannien den riesigen Binnenmarkt der Europäischen Union verlasse, habe "Schottland das Recht, erneut zu entscheiden, ob es einen anderen Weg einschlagen" wolle, sagte Sturgeon zum Auftakt des Parteitags ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) in Glasgow. 

"Ich bin entschlossen, dass Schottland die Fähigkeit erhält, die Frage seiner Unabhängigkeit noch mal zu überdenken und das, bevor Großbritannien die EU verlässt, wenn das notwendig ist, um die Interessen unseres Landes zu schützen", erläuterte Sturgeon ihre Position. Im September 2014 hatten die Schotten schon einmal über eine Unabhängigkeit von London abgestimmt. Damals votierten 55 Prozent für den Verbleib im Vereinigten Königreich.

Nicola Sturgeon und Theresa May Treffen in Schottland
Schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (r.) mit der britischen Premierministerin Therasa May bei Gesprächen über die Folgen des Brexit Bild: picture-alliance/dpa

Vor allem das Votum über einen EU-Austritt ("Brexit") hat das schottische Streben nach einer Loslösung wieder angefacht. Die Schotten gelten überwiegend als EU-freundlich. Im Juni stimmten 52 Prozent der Briten für einen Brexit, die Schotten stimmten dagegen mit 62 Prozent für den Verbleib. 

In London begann am Donnerstag ein Richtergremium mit der Überprüfung der Entscheidung der britischen Premierministerin Theresa May, bei der Umsetzung des Brexit-Beschlusses nicht das Parlament einzuschalten. Nach Ansicht der Kläger hatte die Volksabstimmung lediglich den Charakter einer Befragung und muss noch von den Abgeordneten bestätigt werden.

SC/uh (afpe, APE, dpa)