Zweites Verfahren gegen Macrons Ex-Wachmann
31. Juli 2018Alexandre Benalla und Vincent Crase sollen nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft während der Demonstration am 1. Mai noch mehr Gewalt ausgeübt haben als in dem von der Zeitung "Le Monde" vor mehreren Tagen dokumentierten Video. Benalla hatte seine Prügelattacken erst eingestellt, als er merkte, dass eine Frau ihn mit ihrem Handy filmte.
Gewalt, Nötigung, Sachbeschädigung
Sie und ihr Begleiter erstatteten Anzeige, nachdem sie beim Verlassen eines Parks im Zentrum der französischen Hauptstadt von drei Männern hart angegriffen worden waren. Ihr Anwalt erklärte der Nachrichtenagentur AFP, die an dem Vorfall beteiligten Crase und Benalla sowie ein Polizist seien auf einem Video zu erkennen, das der Zeitung "Libération" zugespielt worden sei. Die Frau wurde gegen einen Baum gedrückt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt unter anderem wegen fahrlässiger gemeinschaftlicher Gewaltanwendung, Nötigung und vorsätzlicher Beschädigung eines Sachguts.
Die Zeitung "Le Monde" hatte vor einigen Tagen einen Mitschnitt veröffentlicht, auf dem zu sehen ist, wie der Ex-Sicherheitsmitarbeiter von Präsident Emmanuel Macron und der ebenfalls beschuldigte Angestelle der Regierungspartei La République en Marche (LREM), Crase, auf Demonstranten am 1. Mai einprügeln. Benalla trug einen Polizeihelm, obwohl er kein Polizist ist. Gegen ihn und Crase wurde vor knapp einer Woche ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zwei Misstrauensanträge im Parlament
Für Macron ist "Benallagate" die schwerste Krise seit seiner Wahl im vorigen Jahr. Nicht nur die Öffentlichkeit nimmt ihm übel, dass Benallas Fehlverhalten regierungsintern schon länger bekannt war, die Staatsanwaltschaft aber nicht unterrichtet wurde. Die Opposition wirft dem Präsidenten Vertuschung vor.
An diesem Dienstag muss sich die Regierung deshalb gleich zwei Misstrauensanträgen stellen. Rechte und linke Opposition lassen in der Nationalversammlung separat über jeweils einen entsprechenden Antrag abstimmen. Aussichten auf Erfolg hat keiner der beiden - die Oppositionsparteien verfügen im Parlament auch zusammen nicht über genügend Stimmen für die nötige Mehrheit.
se/rb (afp, dpa)