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Aufwandsentschädigung

Die ordentlichen Mitglieder von Rundfunkrat und Verwaltungsrat erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Sie beträgt für die Mitglieder zehn Prozent, für die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertreter 15 Prozent und für die Vorsitzenden der Gremien und ihre Stellvertreter 20 Prozent der an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu zahlenden monatlichen Kostenpauschale (§ 12 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes).

DW-Gesetz Abschnitt 2 Struktur der Arbeit

  • Gemäß § 24 Abs. 3 sind die Mitglieder der Gremien ehrenamtlich tätig.
  • Gemäß § 30 haben die Mitglieder der Gremien Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.

Demnach beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung derzeit (Stand: 1. Januar 2024):

  • Gremienmitglieder: 505,15 Euro,
  • Vorsitzende der Ausschüsse und ihre Stellvertreter: 757,73 Euro,
  • Vorsitzende der Gremien und ihrer Stellvertreter: 1010,31 Euro.

Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.

Sitzungsgelder werden an die ordentlichen Gremienmitglieder nicht gezahlt.

Für die Erstattung von Reisekosten sowie die Zahlung von Tage- und Übernachtungsgelder an die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gelten die Bestimmungen der Reisekostenordnung der Deutschen Welle entsprechend.