Rundfunkrat und Verwaltungsrat sind nach dem Deutsche-Welle-Gesetz die Gremien des deutschen Auslandssenders. Die Mitgliedschaften in Rundfunkrat und Verwaltungsrat schließen sich gegenseitig aus.
Zum 01. Oktober 2025 wird das Amt der Intendantin/des Intendanten der Deutschen Welle (DW) neu besetzt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Der Rundfunkrat tagt viermal im Jahr. Hier ein Überblick über die Sitzungstermine 2024.
Der Verwaltungsrat tagt sechsmal im Jahr. Hier ein Überblick über die Sitzungstermine 2024.
Die ordentlichen Mitglieder von Rundfunkrat und Verwaltungsrat erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Mit dieser Richtlinien werden die Compliance-Standards für die Aufsichtsgremien der Deutschen Welle definiert.
Höchste Instanz: Der Rundfunkrat stellt sicher, dass die DW ihren Auftrag und ihre Ziele erfüllt
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten außerhalb der Programmgestaltung.
Gestalterinnen und Gestalter: Die Geschäftsleitung der DW ist für das tägliche Management der DW verantwortlich
Macherinnen und Macher: Erfahren Sie mehr über die erweiterte Führung und ihre Zuständigkeiten in der DW
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