Antiterrordatei mit Grundgesetz vereinbar
24. April 2013In der Vielzahl der Sicherheitsgesetze, die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York auch in Deutschland erlassen wurden, nimmt die 2007 von der Großen Koalition aus Union und SPD eingeführte "Antiterrordatei" einen besonderen Platz ein. Nach Ansicht von Kritikern wird damit das seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geltende Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei in Deutschland erstmals in Frage gestellt, das Ex-Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm einmal so beschrieb: "Die Polizei darf alles machen, aber nicht alles wissen. Wir dürfen alles wissen, aber nicht alles tun." Der Geheimdienst sammelt Informationen, die Polizei ist für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig.
Letzten Anstoß für die Einrichtung der Antiterrordatei gaben Kofferbombenattentate in deutschen Eisenbahnzügen, die nur fehlschlugen, weil die islamistischen Terroristen untaugliche Zünder verwendeten. Auf Drängen von Sicherheitsexperten gaben die damalige Bundesregierung und ihre Bundestagsmehrheit 2007 grünes Licht, eine gemeinsame Datenbank einzurichten, in der Erkenntnisse der zahlreichen Polizei- und Geheimdienstbehörden von Bund und Ländern zusammenfließen sollten. Ziel war der schnellere Informationsaustausch über Personen aus dem Umfeld des islamistischen Terrorismus.
"Hohes Gewicht der Terrorismusbekämpfung"
Die Frage, ob mit dieser Verbunddatei gegen das - in Deutschland besonders strikte - Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstoßen würde, drängte sich auf. Der Grundsatz, beide Institutionen säuberlich auseinanderzuhalten, war eine Lehre aus dem verheerenden Wirken der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) bei der Verfolgung politischer Gegner während der Hitlerzeit. Die Gestapo war eine Art "Gesinnungspolizei", die geheimdienstliche und exekutive Befugnisse hatte, was dem Machtmissbrauch Tür und Tor öffnete.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist nun mit seinem Urteil die Beschwerde eines pensionierten Richters zurück, die Verbunddatei verstoße gegen das Grundgesetz. Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergebe sich zwar das Trennungsprinzip, meinen die Richter. Aber es könne in diesem Fall "wegen des hohen Gewichts der Terrorismusbekämpfung für Gesellschaft und Staat" zurücktreten. Die Verbunddatei konzentriere sich auf "die Informationsanbahnung", bei der eigentlichen Weitergabe von Informationen müsse jede Behörde ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich des Trennungsgebots weiterhin beachten. Die Geheimdienstler beispielsweise sind sowieso in höchsten Maße an Quellenschutz interessiert, weil es sonst schwierig ist, Informanten zu gewinnen.
Zu viele Personen in der Datei
In der Antiterrordatei selbst ist ein Mechanismus von offener und verdeckter Speicherung angelegt, der verhindert, dass jede Dienststelle Zugang zu allen Informationen hat. Gespeichert werden neben den Grunddaten zu Personen deren Fotos, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen der Computer, Bankverbindungen, Beruf, Gefährlichkeit, Waffenbesitz, Gewaltbereitschaft, Führer- und Flugscheine sowie Daten zu besuchten Orten oder Gebieten.
Etwas zu weit gefasst ist aus der Sicht der Verfassungsrichter der Kreis von Personen, der in die Datei aufgenommen werden soll. Diejenigen, die lediglich Gewalt befürworten, gehörten nicht hinein, heißt es im Urteil aus Karlsruhe. Das Gericht erklärte auch die Praxis der Behörden für verfassungswidrig, Daten von Bürgern, die zufällig und nichtsahnend Kontakt zu Verdächtigen haben, als sogenannte Klarinformation an andere Behörden weiterzugeben.
Allerdings erfahren selbst unbescholtene Bürger, die zufällig Kontakt zu Islamisten hatten, nicht, ob sie gespeichert wurden und können sich somit auch kaum dagegen wehren. Laut Bundesinnenministerium soll es in der 17.000 Personen umfassenden Antiterrordatei aber nur etwa 100 derartige Kontaktpersonen geben
Die Richter fordern eine stärkere unabhängige Kontrolle des Datenbestands durch die Datenschutzbeauftragten. Bis Ende 2014 muss die Regierung das Urteil umsetzen, was Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) umgehend zusicherte, erleichtert darüber, dass die Richter das Gesetz nicht gänzlich kippten.