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Haft in der Heimat

27. Dezember 2007

Die im Tschad wegen Kinderhandels verurteilten Franzosen werden ihre Haftstrafe wohl in Frankreich verbüßen können. Einem Bericht zufolge werden sie schon bald ausgeflogen.

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Mitglieder der Organisation nach ihrer Festnahme im Oktober, Quelle: AP
Mitglieder der Organisation nach ihrer Festnahme im OktoberBild: AP

Die im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit und einer Millionenstrafe verurteilten sechs Franzosen könnten schon am Sonntag nach Frankreich ausgeflogen werden. Das berichtete die Zeitschrift "Nouvel Observateur" am Donnerstag (27.12.2007) und bezog sich dabei auf Angaben aus diplomatischen Kreisen. Beobachter hatten bereits erwartet, dass sich beide Länder auf einen solchen Schritt einigen.

Mit Süßigkeiten gelockt?

In Frankreich kritisierten die Unterstützer der Hilfsorganisation Arche de Zoé die Urteile als zu hart. Einer der Anwälte der Verurteilten, Gilbert Collard, sprach von einem "Justizskandal". Die Beschuldigten waren bei dem Versuch festgenommen worden, 103 afrikanische Kinder illegal nach Frankreich zu bringen und mit der Aussicht auf Adoption an Pflegefamilien zu vermitteln. Die Angeklagten hatten in dem Verfahren erklärt, sie hätten sowohl die französischen als auch die tschadischen Behörden über ihr Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Man habe den Kindern aus der westsudanesischen Krisenregion Darfur ein besseres Leben in Europa verschaffen wollen.

Einige der mutmaßlichen Waisen sagte dagegen aus, ihre Eltern seien noch am Leben. Sie seien mit dem Versprechen von Süßigkeiten und Keksen aus ihren Dörfern im Grenzgebiet zwischen dem Tschad und dem Sudan gelockt worden. Die Drei- bis Zehnjährigen sollten bei französischen und belgischen Pflegefamilien untergebracht werden, die dafür bis zu mehrere tausend Euro bezahlt hatten.

Keine Höchststrafe

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy hatte nach der Festnahme angekündigt, alle inhaftierten Franzosen aus dem Tschad zu holen, "egal, was sie getan haben". Schon nach der Urteilsverkündung am Mittwoch hatte das Außenministerium in Paris angekündigt, in den kommenden Tagen die Überstellung der Verurteilten zu beantragen. Eine Konvention von 1976 ermöglicht es, im Tschad verurteilte Franzosen ihre Strafe in Frankreich verbüßen zu lassen.

Das Gericht in der Hauptstadt N'Djamena war mit dem Urteil am Mittwoch weit unter der möglichen Höchststrafe von 20 Jahren Zwangsarbeit geblieben. Die vier Männer und zwei Frauen der Hilfsorganisation wurden zusätzlich zu einer Geldstrafe von mehr als sechs Millionen Euro für das erlittene Trauma der Kinder und ihrer Familien verurteilt. Gegen einen tschadischen und einen sudanesischen Mitangeklagten verhängte das Gericht jeweils vier Jahre Haft wegen Komplizenschaft. Zwei weitere tschadische Mitangeklagte wurden freigesprochen.

Empörung im Tschad

Während des Prozesses wurde dem Arche de Zoé-Gründer Eric Breteau vorgeworfen, sich wie ein "Sklavenhändler" verhalten und die Kinder "gestohlen" zu haben. Er hatte die Anschuldigungen bestritten und erklärt, Mittelsmänner hätten ihnen die Kinder als Waisen aus dem Sudan vorgestellt. Breteau zeigte im Gerichtssaal allerdings erste Ansätze von Reue. "Sollten sie (die Kinder) Tschader sein, sollte man uns belogen haben und sollten wir sie von ihren Familien getrennt haben, dann sind wir betrübt und es tut uns ernsthaft leid", sagte er.

Die Affäre hatte die Öffentlichkeit im Tschad stark empört und vorübergehend zu Spannungen zwischen N'Djamena und Paris geführt, da Paris bereits vor Prozessbeginn auf eine rasche Auslieferung der Angeklagten gedrängt hatte. Im November hatte Sarkozy die Freilassung von sieben mitbeschuldigten Europäern erreicht. Der ölreiche Tschad in Zentralafrika ist eine ehemalige französische Kolonie. (stu)