Atomsteuer: Schlappe für AKW-Betreiber
3. Februar 2015Danach ist die Atomsteuer vereinbar mit europäischem Recht. Aus der Besteuerung ergebe sich keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe, argumentierte Gutachter Maciej Szpunar am Dienstag (Rechtssache C-5/14) vor dem EuGH in Luxemburg. Solche Beihilfen benötigen in der Europäischen Union die Zustimmung der EU-Kommission. Auch Regelungen im EU-Recht stünden der Kernbrennstoffsteuer nicht entgegen, sagte Szpunar.
Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe entrichten. Die Branchengrößen Eon und RWE würden bereits gezahlte Steuern in Milliardenhöhe nicht zurückerhalten, wenn der EuGH dem Rat seines Gutachters folgt, was er meistens tut. Das Urteil in dem Fall fällt in einigen Monaten. Die Aktien von Eon und RWE fielen am Vormittag zwischen vier und fünf Prozent.
Deutsche Gerichte entscheiden endgültig
Das Finanzgericht Hamburg hat dem EuGH eine Klage der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH vorgelegt. Dieses bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Die zuständigen deutschen Gerichte müssen den Fall endgültig entscheiden, sich dabei aber an die Vorgaben der obersten europäischen Richter halten.
Eon hat nach eigenen Angaben bislang 2,3 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, RWE 1,23 Milliarden und EnBW 1,1 Milliarden. Die Konzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht. Auch fehle dem Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesfinanzministerium hat dies zurückgewiesen.
"Schwarze Null" gesichert
Die Einnahmen haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 2014 auch die "Schwarze Null" gesichert. Neben dem Verfahren beim EuGH liegt der Fall auch noch beim Bundesverfassungsgericht. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist offen.
Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird.
ul/sri (dpa, rtr, afp)