Europäische Bankenunion verfassungskonform
30. Juli 2019Deutschlands höchste Richter haben gesprochen: Die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Euro-Gebiet an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mahnten aber gleichzeitig die strikte Einhaltung der Regeln an.
Als Lehre aus der Finanzkrise werden seit 2014 die großen Banken in der Euro-Zone zentral von der EZB kontrolliert. In Deutschland sind es 21 sogenannte systemrelevante Kreditinstitute - also Banken, deren Pleite den Euro oder ganze Staaten in Bedrängnis bringen könnten. Rund 1400 kleinere deutsche Banken und die Sparkassen stehen aber weiterhin unter deutscher Finanzaufsicht. Für sie bleiben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Bundesbank zuständig.
Mehrere Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil mit der Bankenunion die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Die Verfassungsbeschwerden wurden vom Zweiten Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zurückgewiesen.
Die Aufseher bei der EZB prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen. Unter die Aufsicht fallen Großbanken, deren Bilanzsumme mehr als 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung beträgt, und unabhängig davon auf jeden Fall die drei größten Institute jedes Eurolandes. In Deutschland gehören dazu zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank.
Verhandlung im Doppelpack
Am Nachmittag steigt der Zweite Senat dann ein in die Verhandlung über die umstrittenen billionenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB. Im Extremfall könnte das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass Deutschland beziehungsweise die Bundesbank sich nicht an solchen EZB-Anleihekäufen beteiligen darf. Eine Entscheidung in diesem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Europäische Zentralbank und die nationalen Euro-Notenbanken erwarben seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro. Die Käufe waren zum Anschieben der Konjunktur gedacht und sollten die gedämpfte Inflation anheizen. Sie endeten im Dezember 2018. Seitdem werden nur noch auslaufende Papiere wieder ersetzt. Allerdings könnten die Zukäufe schon bald wiederaufgenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem viel beachteten Urteil im Dezember die Anleihekäufe für rechtens erklärt und der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Die Geschäfte würden nicht gegen EU-Recht verstoßen, gehörten zur Geldpolitik und seien durch das Mandat der EZB gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Es hatte sich daraufhin mit mehreren Fragen an den EuGH gewendet. Spannend wird nun sein, wie die Karlsruher Richter auf das EuGH-Urteil reagieren.
bri/AR (dpa, rtr)