1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Pechstein scheitert vor Europäischem Gerichtshof

2. Oktober 2018

Die Sportgerichtsbarkeit dürfte aufatmen: Claudia Pechstein kommt mit ihrer Klage gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nicht durch.

https://p.dw.com/p/35qpV
Pyeongchang 2018 Olympische Winterspiele Eisschnallauf Claudia Pechstein
Bild: Getty Images/AFP/Jung Yeon-Je

Die Entscheidung war in der Sportwelt mit Spannung erwartet worden: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte konnte in seinem Urteil keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit beim CAS feststellen.

Dem Verfahren mit der Beschwerdenummer 67474/10 war im Vorfeld ein wegweisender Charakter beigemessen worden, denn die Sportgerichtsbarkeit insgesamt wurde infrage gestellt. 

Pechsteins langer Kampf gegen die Dopingsperre

Mit dem Urteil hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das den Sportgerichtshof in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen. Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Olympia 2018 Pyeongchang Eisschnelllauf
Claudia Pechstein (r.): Auf dem Eis und im Gerichtssaal mit großer AusdauerBild: picture alliance/dpa/P. Kneffel

Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden.

jw/sn (mit sid, dpa)