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Der große Wurf?

Karl Zawadzky 13. August 2003

Mammutprogramm für Bundeskanzler Gerhard Schröder: Mit der Verabschiedung wichtiger Reformvorhaben auf der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch (13.8.) will der Kanzler in den Herbst starten.

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Die Ärmel will er hochkrempeln: Gerhard Schröder muss handelnBild: AP

Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform auf den Beginn des kommenden Jahres, die Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe, die Gemeindefinanzreform und Gesetze zur Neuordnung des Arbeitsmarktes und der staatlichen Arbeitsverwaltung stehen auf der Agenda. Alles soll dazu dienen, der Wirtschaft einen Impuls für den Aufschwung zu geben und mehr Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Doch auch machtpolitisch ist die Sitzung wichtig: Wenn die Bundesregierung als zupackend und tatkräftig erscheint, die CDU/CSU-Opposition aber zerstritten und handlungsunfähig aussieht, wird dem Kanzler das nur lieb sein.

Steuerreform verteilt die Gelder neu

Ganz besonders wichtig ist das Vorziehen der dritten Stufe der großen Steuerreform um ein Jahr. Da nach dem Plan der Bundesregierung mit Beginn des kommenden Jahres die zweite und die dritte Entlastungsstufe gemeinsam wirksam werden, können die Steuerzahler auf eine durchschnittliche Entlastung um zehn Prozent hoffen. Denn durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 19,9 auf 15 Prozent und des Spitzensteuersatzes von 48,5 auf 42 Prozent soll der Fiskus im kommenden Jahr auf Einnahmen von rund 22 Milliarden Euro verzichten.

Da der Staat Einnahmen in dieser Höhe nicht entbehren kann, müssen die Steuerzahler sich die größte Entlastung aller Zeiten zum Teil selbst finanzieren, nämlich durch Subventionsabbau. Wenn dabei unsinnige Steuervorteile wie die Eigenheimzulage oder die Pendlerpauschale entfallen oder gekürzt werden, ist das nicht nur für den Staatshaushalt, sondern für die Volkswirtschaft insgesamt von Vorteil. Im kommenden Jahr sollen Steuervergünstigungen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen werden, ab 2005 über zehn Milliarden Euro.

Vereinfachung der Sozialhilfe

Bei der kommunalen Sozialhilfe, die auf den Fall der Erwerbsunfähigkeit konzentriert werden soll, will die Bundesregierung den monatlichen Regelsatz anheben und gleichzeitig einmalige Beihilfen für größere Anschaffungen streichen. Die bisherige ergänzende Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose soll es nicht mehr geben, sondern Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden. Durch die dabei geplanten Leistungskürzungen ergibt sich eine Ersparnis von fünf Milliarden Euro, die zur Hälfte den Städten und Gemeinden zugute kommen soll. Weitere 2,5 Milliarden Euro sollen die Kommunen aus Neuregelungen des Steuerrechts erhalten, zum Beispiel durch die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer und durch einen höheren Anteil der Kommunen an der Mehrwertsteuer.

Hoffnungsträger Hartz

Auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts steht schließlich auch der vorläufige Abschluss der Arbeitsmarktreformen, die vor einem Jahr von einer Kommission unter Vorsitz des VW-Personalvorstands Peter Hartz ausgearbeitet worden sind. So soll die Bundesanstalt für Arbeit als "Bundesagentur für Arbeit" grundlegend neu organisiert werden. Sie soll in Zukunft nicht mehr wie eine Behörde, sondern wie ein Unternehmen arbeiten. Wichtig dabei ist, dass ein Vermittler nur noch 75 Arbeitsuchende statt bislang 350 betreuen soll. Die Arbeitsvermittler erhalten zudem mehr Freiheiten für das Aushandeln individueller Vereinbarungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Langzeitarbeitslose sollen ab Mitte kommenden Jahres verpflichtet werden, fast jeden Job anzunehmen. Wer ein Angebot ablehnt oder sich nicht selbst um Arbeit bemüht, bekommt das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt. Im Wiederholungsfall drohen weitere drastische Abstriche. Arbeitsunwilligen Jugendlichen kann das Arbeitslosengeld für drei Monate ganz gestrichen werden.