Bundestagswahl am 22. September
8. Februar 2013Auf Empfehlung der Bundesregierung hat Bundespräsident Joachim Gauck den vorletzten Sonntag im September zum Termin für die Bundestagswahl erklärt. Länder und Parteien hatten lange um diese Festlegung gerungen. Vor allem die CSU wollte einen späteren Termin, um einen größeren zeitlichen Abstand zur bayerischen Landtagswahl am 15. September zu schaffen.
Gegen den 29. September wandten sich wiederum einige Bundesländer, weil dann schon die ersten Herbstferien beginnen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag "frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode" neu gewählt werden muss. Der Urnengang musste also zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 erfolgen.
Parallel zur Bundestagswahl werden die Wähler in Hessen auch ihren Landtag neu wählen. Bereits im Januar hatte die dortige CDU/FDP-Koalition beschlossen, die beiden Wahlgänge gleichzeitig abzuhalten.
GD/rb (dpa, afp)