„El Chapo“ droht lebenslange Haftstrafe
21. Januar 2017Die Anklageschrift gegen den 59-jährigen Chef des Sinaloa-Kartells umfasst 17 Punkte, darunter Mord, Drogenschmuggel, Geldwäsche und illegaler Waffengebrauch. Wenn Joaquín Guzmán nur in einem der Punkte für schuldig befunden wird, bedeutet das für ihn schon eine lebenslange Haftstrafe. Laut einer Absprache zwischen den Behörden in Mexiko und der USA ist die Todesstrafe jedoch ausgeschlossen.
"El Chapo" hatte zuletzt in Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA eingesessen. Nach einem Ausbruch und 13 Jahren auf der Flucht war er im Februar 2014 gefasst und ins Hochsicherheitsgefängnis Altiplano nahe Mexiko-Stadt gesperrt worden. Von dort floh er im Juli 2015 in einer filmreifen Aktion durch einen Tunnel. Im Januar vergangenen Jahres wurde er in seinem Heimat-Bundesstaat Sinaloa erneut verhaftet.
Geheimer Aufenthaltsort
Mexiko hatte sich lange gegen die Auslieferung des Drogenbosses an die USA gewehrt. Staatschef Enrique Peña Nieto hatte stets erklärt, dass "El Chapo" von einem mexikanischen Gericht verurteilt werden solle. Die erneute Flucht des Drogenbosses 2015, für die dieser auch Helfer in den Reihen der Sicherheitskräfte gehabt haben muss, führte aber anscheinend zu einem Sinneswandel.
Über den aktuellen und zukünftigen Aufenthaltsort von Guzmán wollte Staatsanwalt Robert Capers aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen. Es sei aber sichergestellt, dass er nicht erneut ausbrechen könne. "Wir können Ihnen versichern, dass das, was in anderen Ländern passiert ist, hier nicht passieren wird." Wann der Prozess beginnen könnte, ist noch unklar, Die nächste Anhörung ist auf den 3. Februar angesetzt.
hk/rb (dpa, afp)