Erdogan scheitert vor deutschem Gericht
21. Juni 2016Es war die zweite und letzte Instanz, an die sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gewandt hatte. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln schlossen sich der Einschätzung der Vorinstanz an und bewerteten die Worte des Springer-Chefs Mathias Döpfner als vom Grundgesetz "geschützte zulässige Meinungsäußerung". Das Landgericht Köln hatte bereits den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Döpfner abgelehnt. Jetzt kann Erdogan noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Vorstandschef des Verlags- und Medienunternehmens hatte in einem Beitrag auf der Internetseite der Spinger-Zeitung "Die Welt" seine Unterstützung für das sogenannte Schmähgedicht erklärt, das Böhmermann in ZDF vorgetragen hatte. In einem "Post Scriptum" schrieb Döpfner, dass er sich alle darin enthaltenen Formulierungen "in jeder juristischen Form zu eigen mache". Erdogan leitete wie zuvor gegen Böhmermann daraufhin rechtliche Schritte gegen ihn ein.
Keine Bewertung der Schmähkritik
Döpfner habe sich Böhmermanns Worte dabei im presserechtlichen Sinn nicht zu eigen gemacht, betonten die Richter. So habe er das Gedicht nicht etwa wiederholt. Zugleich betonten sie, mit ihrer Entscheidung in keiner Weise eine Aussage darüber getroffen zu haben, wie die auslösenden Äußerungen Böhmermanns selbst rechtlich zu bewerten seien.
Der ZDF-Moderator hatte Erdogan Ende März in einem von ihm selbst als "Schmähkritik" angekündigten Gedicht mit Worten unter der Gürtellinie beleidigt, wobei er dies in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit stellte. Erdogan verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung ausländischer Staatschefs. Das Hamburger Landgericht verbot Böhmermann im Mai einstweilig die Wiederholung von Teilen des Gedichts.
fab/sti (afp, dpa)