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Ex-Postchef Zumwinkel zu Bewährungsstrafe verurteilt

26. Januar 2009

Der Ex-Topmanager Klaus Zumwinkel ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro verurteilt worden. Er hatte knapp 970.000 Euro Steuern hinterzogen.

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Vor der Urteilsverkündung am Montag: Zumwinkel (Mitte) mit seinen beiden Verteidigern Rolf Schwedhelm (r.) und Hanns Feigen (Foto: AP)
Vor der Urteilsverkündung am Montag: Zumwinkel (Mitte) mit seinen beiden Verteidigern Rolf Schwedhelm (r.) und Hanns FeigenBild: AP

Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel ist am Montag (26.1.2009) vor dem Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde eine Geldauflage von einer Million Euro verhängt. Damit folgte das Gericht gegen den früheren Konzernlenker den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Strafe "deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft" gefordert. Nach Einschätzung von Beobachtern hatte der ehemalige Topmanager wegen seines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe hoffen können. Kritiker lehnten die erwartete Strafe des Ex-Vorstands als zu niedrig ab.

Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel kritisierte Zumwinkels Steuerhinterziehung am Montag heftig. Auch wenn der ehemalige Postmanager seine Steuern gezahlt hätte, hätte der 65-Jährige noch als reich gegolten, betonte er.

Sorgfältig geplante Tat

Es habe sich nicht um eine spontane Tat gehandelt, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. Die Steuerhinterziehung sei sorgfältig geplant gewesen. Bei der Zumessung des Strafmaßes müsse allerdings berücksichtigt werden, dass Zumwinkel einen erheblichen Ansehensverlust habe hinnehmen müssen. Außerdem sei er "extrem kooperationsbereit" gewesen und habe insgesamt rund 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren zurückgezahlt. Bei dieser Summe sind auch Steuerhinterziehungen berücksichtigt, die strafrechtlich wegen Verjährung keine Rolle mehr spielen.

Verteidiger Hanns Feigen entgegnete auf die Stellungnahme des Anklägers, es müsse vor allem die - wie er sagte - "mediale Hinrichtung" seines Mandanten berücksichtigt werden. Zumwinkel selbst verzichtete auf eine abschließende Stellungnahme.

"Größter Fehler meines Lebens"

Der ehemalige Topmanager hatte zu Prozessbeginn am Donnerstag zuvor gestanden, über eine Stiftung in Liechtenstein knapp 970.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Dies sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, sagte Zumwinkel. Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte in der Liechtenstein-Affäre, in der die Bochumer Staatsanwaltschaft bisher 450 Ermittlungsverfahren einleitete. (kap)