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Föderalismusreform kann kommen

17. Februar 2006

Nach jahrelangen Verhandlungen haben Bund und Länder die letzten Hürden für eine Reform des föderalen Systems in Deutschland ausgeräumt. Damit kann die größte Verfassungsreform seit 1949 auf den Weg gebracht werden.

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Demnächst weniger Macht für Berlin

Eine Spitzenrunde aus Ministerpräsidenten, Bundesministern und der Führung der beiden Koalitionsfraktionen einigte sich am Donnerstag (16.2.2006) in Berlin abschließend auf die Reichweite der Länderrechte in der Gesetzgebung. Das teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Norbert Röttgen (CDU) und Olaf Scholz (SPD), mit. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach sprach von einer "schweren Geburt".

Mehr Land, weniger Bund

Mit der Föderalismusreform sollen die Zuständigkeiten von Bund und Ländern entflochten werden, um Entscheidungen zu beschleunigen und transparenter zu machen. Es werde zum Beispiel künftig deutlich weniger Bundesgesetze geben, denen die Länder im Bundesrat zustimmen müssten. Damit soll die Gesetzgebung erheblich beschleunigt und gegenseitige Blockaden von Bundestag und Bundesrat ausgeschlossen werden, wie sie zum Teil während der Regierungszeit der rot-grünen Koalition herrschten.

Studenten im Hörsaal, Universität
Streitpunkt BildungBild: AP

Kern der Reform ist, dass die Länder Zustimmungsrechte im Bundesrat abgeben, dafür aber mehr eigene Zuständigkeiten erhalten. Im Gegenzug zur Reduzierung der Zustimmungsrechte von jetzt 70 auf 30 bis 40 Prozent bei allen Bundesgesetzen erhalten die Länder mehr eigene Kompetenzen. Sie können künftig in einigen Bereichen, in denen nach wie vor der Bund zunächst das Sagen hat, von Bundesregelungen abweichen. Das betrifft etwa das Umwelt- und Hochschulrecht. Zudem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenständige Regelungen für das Verwaltungsverfahren von Bundesgesetzen zu erlassen.

Kompromisse unvermeidlich

Bei der konkreten Ausgestaltung der Abweichungsrechte in Form von Gesetzentwürfen war zuletzt der Streit entstanden. Die Länder beanspruchten, dass der Bund in jenen Bereichen künftig keine Regelungen mehr erlassen darf, in denen sie von ihren Abweichungsrechten Gebrauch machen. Zudem wollten die Länder erreichen, auch nachträglich Verwaltungsvorschriften zu bestehenden Bundesgesetzen verabschieden zu dürfen.

Hier wurde ein Kompromiss gefunden. Der Bund darf stets neue Vorschriften erlassen, von denen die Ländern aber später abweichen können. Beim zweiten Punkt verständigten sich Bund und Länder auf eine Übergangsfrist bis 2009, in der die Länder eigene Vorschriften erlassen dürfen, wenn der Bund Änderungen in dem jeweiligen Gesetz vornimmt. Auch wurde dem Bund das Recht eingeräumt, ein umfassendes Umweltgesetzbuch zu verabschieden. Bis dies der Fall ist, gilt das alte Bundesrecht für drei Jahre weiter.

Noch längst nicht alles ausdiskutiert

Der Bundesadler geht baden
Bild: AP

Am 10. März soll das Paket aus Grundgesetzreform und 14 Einzelgesetzen gleichzeitig in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Für das Vorhaben wird in beiden Häusern eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Bei zügigen Diskussionen in beiden Häusern könnte die Reform, die ein zentrales Vorhaben der großen Koalition ist, noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings zeichnet sich immer stärker ab, dass es im Gesetzgebungsverfahren noch zu erheblichen Kontroversen kommen wird.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Wolfgang Jüttner, bemängelte, das verabredete "Geldverteilungsverfahren" gehe eindeutig zu Lasten der finanzschwächeren Länder: "Bayern und Baden-Württemberg profitieren sehr stark, und die Finanzschwachen kommen ins kurze Gras." Grüne und Linkspartei bekräftigen ihren Widerstand wegen der Verlagerung von Bildungskompetenzen auf die Länder. "Eine Verfassungsreform im Schweinsgalopp darf es nicht geben", sagte Grünen- Fraktionschefin Renate Künast. "Wir wollen eine ordentliche Beratung im Bundestag, die auch Sinn und Wirkungen durchleuchtet." (arn)